Wie wird die BPÜ zum BVWP 2030 jetzt weitergeführt und in wie weit fließen die Daten der von Herrn Wissing vorgestellten Verkehrsprognose 2040 (Prognosefall 1) in die Neuberechnungen des BVWP2040 ein?
Wieder besteht die Gefahr, dass die Ziele aufgeweicht werden und Verkehrswende nicht gesamtheitlich betrachtet wird zugunsten der gleichen Parameter, die auch in der Vergangenheit als Basisdaten gedient haben. Ist die Basis Verkehrsprognose schon vom Bundesparlament abgesegnet worden? Liegt sie dem Verkehrsausschuss vor?
https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/BVWP/praesentation-verkehrsentwicklung-in-deutschland.pdf?__blob=publicationFile /in dieser Präsi heißt es "keine Trendprognose und keine Zielprognose, sondern eine „Praevisum-Prognose“, d.h. nach heutigem Stand Absehbare Entwicklung. Wie ist das zu erklären? Die BPÜ wird auf Prognosefall 1 aufgebaut ohne den Fall 2? Verweis auf UBA Studie Österreich, die verdeutlich, was moderne Anlayse braucht:https://www.umweltbundesamt.at/fileadmin/site/publikationen/rep0906.pdf
Was kann noch erreicht werden: Tempolimit, BPÜ, Moratiorium, Dienstwagenprovileg. Wie sieht die Zusammenarbeit mit dem Haushaltsausschuss aus?

Sehr geehrte Frau H.
Die Überprüfung des Bedarfsplans ist mit der Übersendung an den Deutschen Bundestag abgeschlossen. Wir gehen davon aus, dass die Ergebnisse wesentliche Grundlage für die Priorisierung von Projekten sein werden. Hinsichtlich des nächsten Bundesmobilitätsplans ist der politisch zu setzende Rahmen noch gar nicht klar. Selbstverständlich wird man die Prognose als wichtige Grundlage nutzen. Es handelt sich aber um eine Prognose, nicht um eine Zielstellung. Wenn man andere Ergebnisse als die prognostizierten haben möchte, muss man auf Grundlage der Prognose entsprechend gegensteuern. Inwieweit das geschehen wird, obliegt vor allem dem nächsten Deutschen Bundestag und der nächsten Bundesregierung.
Mit freundlichen Grüßen