Irmgard Wurdack
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DIE LINKE
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Frage von K. M. •

Frage an Irmgard Wurdack von K. M. bezüglich Innere Angelegenheiten

In Deutschland sorgt man sich über die Lage der Gebetshäuser (Kirchen, Synagogen) Staaten mit Bevölkerungen muslimischer Mehrheit. "Dörfen denn Gebetshäuser frei Handeln?" "Sind denn die Gebetshäuser auch sicher von Übrgriffen?" etc.

Nun stelle ich dir die Frage: Wie sieht es mit den muslimischen Gebetshäusern hier in Deutschland speziell in Berlin aus? Werden die Moscheen überhaupt vom Staat als Gebetseinrichtungen, Gebetshäuser, Moscheen oder als Vereine und Begegnungsstätte anerkannt?

Dürfen die Moscheen mit dem Gebetsruf (Athan) zum Gebet aufrufen wie in Jordanien z.B die Glocken der Kirchen läuten?

Wie würdest du als Abgeordnete mit dem Thema Gebetshäusern im Allgemein umgehen?

Irmgard Wurdack
Antwort von
DIE LINKE

Lieber K. M.,

Moscheen müssen vor Übergriffen von Neonazis und Rechten geschützt werden. Ich unterstütze das Bündnis "Aufstehen gegen Rassismus", um auch den geistigen Brandstiftern etwas entgegenzusetzen. In Neukölln haben wir als Linke zahlreiche Aktionen des "Bündnis Neukölln" gegen Rechts vor Moscheen unterstützt.
Moscheen müssen die gleichen Rechte haben wie Kirchen oder Synagogen - dazu gehört auch der Gebetsruf mit Lautsprecher, der in einigen Bundesländern ohne Probleme praktiziert wird.

Liebe Grüße
Irmgard Wurdack