Frage an Iris Spranger von Eberhard S. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Alle schon bisher im Berliner Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien bemängeln die katastrophale Wohnsituation in Berlin und werben derzeit mit unterschiedlichen Plänen damit, mehr angemessenen und billigen Wohnraum schaffen zu wollen. Dabei haben sich die bisherigen Maßnahmen in diesem Sektor als unzureichend oder sogar kontraproduktiv erwiesen, angefangen bei den Ferienwohnungen bis hin zur sogenannten Mietpreisbremse, die nach allen vorliegenden Erkenntnissen eher das Gegenteil bewirkt hat. Die desolate Mietsituation trägt zu einer weiteren sozialen Spaltung der Bevölkerung bei und führt zu zunehmenden Auseinandersetzungen.
Dabei gäbe es schon längst ein Instrument, das den betroffenen Mieter*innen und Mietinitiativen die Möglichkeit böte, ihr Schicksal selbst in die Hand zu nehmen: Artikel 28 Absatz 1 der Berliner Verfassung bekräftigt das Grundrecht jedes Menschen auf angemessenen Wohnraum. So fordert auch der UN–Sozialpakt von 1966, der in Deutschland völkerrechtlich verbindlich ist, angemessenen Wohnraum zu erschwinglichen Preisen für alle. Wie die Eberhard–Schultz–Stiftung für soziale Menschenrechte und Partizipation fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte die Ratifikation des Zusatzprotokolls zum UN–Sozialpakt, durch die das Recht auf angemessenen Wohnraum in Deutschland endlich umgesetzt, d.h. auch gerichtlich einklagbar gemacht werden könnte.
Das Land Berlin ist dazu aufgerufen, den Artikel zu präzisieren und mit Leben zu füllen. Deshalb fragen wir Sie als Sprecherin für den Bereich Bauen, Wohnen und Mieten der Berliner SPD-Fraktion:
Welche Schritte unternehmen Sie und Ihre Fraktion, um das verfassungsrechtlich garantierte Grundrecht auf angemessenen Wohnraum zu konkretisieren und als subjektives und gerichtlich durchsetzbares Recht für alle zu verankern?
Für eine Beantwortung unserer Frage, wenn möglich noch vor der Wahl, wären wir Ihnen dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
E. S.
Vorstandsvorsitzender