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Iris Spranger
SPD
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Frage von Uwe G. •

Frage an Iris Spranger von Uwe G. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehte Frau Spranger,

was tun Sie gegen das umstrittene Straßenausbaugesetz, das gerade von SPD und PDS eingeführt wurde bzw. was tun Sie zum Schutz der betroffenen Anwohner gegen überhöhte Forderungen und Luxusausbau, um die Stadtkasse auf Kosten der Anwohner zu füllen.

Mit freundlichen Grüßen
Uwe Gnoerrlich

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Gnoerrlich,

vielen Dank für Ihre Frage vom 27. Juli zum Straßenausbaubeitragsgesetz. Ich möchte Ihnen zu diesem Thema gerne eine ausführliche Antwort geben und möchte Sie daher noch diese Woche um Geduld bitten.

Mit freundlichem Gruß
Ihre Iris Spranger

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Gnoerrlich,

vielen Dank für Ihre Geduld. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Beantwortung aufgrund zahlreicher Termine länger dauerte, als ich gedacht hatte.

Das Straßenausbaubeitragsgesetz hat weder die Absicht, die Anwohner durch Luxusausbau zu ruinieren, noch will es den Haushalt auf Kosten der Anwohner füllen. Wie das Straßenausbaubeitragsgesetz schon im Namen hat, betrifft es lediglich Maßnahmen zum Ausbau der Straßen. Dazu gehören:

* Verbesserungsmaßnahmen (Qualität der Straße wird durch neuen
Straßenbelag, o.ä. verbessert)

* Erweiterung der Straßen (Bestehende Straße wird durch zusätzliche
Flächen erweitert)

* Erneuerung der Straße (Abgenutzte Straße wird durch gleichartige
Straße ersetzt)

Das bedeutet, dass die Beiträge nur erhoben werden, wenn den Anwohnern durch die Verbesserung, die Erweiterung oder die Erneuerung ein Gebrauchsvorteil entsteht.
Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten werden weiterhin vom Land Berlin getragen und nicht auf die Anlieger bzw. Grundstückseigentümer abgewälzt. Laufende Instandhaltungsmaßnahmen sind und bleiben eine staatliche Aufgabe!

Um die von Ihnen angesprochene "Luxussanierung" zu unterbinden, wurde extra im Gesetz die Beteiligung der Anlieger festgeschrieben. Das bedeutet für die Betroffenen:

1. Die Anlieger bzw. Grundstückseigentümer müssen rechtzeitig vor
Beginn der Baumaßnahme schriftlich informiert werden.

2. Alle Planungsunterlagen müssen eingesehen werden können.

3. Alle Betroffenen können Stellung nehmen und Vorschläge einbringen.
Diese müssen in die Planungen zwingend abwägend mit einbezogen
werden.

4. Alle voraussichtlichen Kosten müssen den Anliegern bzw.
Grundstückseigentümern in einer transparenten Übersicht dargelegt
werden.

5. Die endgültige Entscheidung über die Ausbaumaßnahme trifft das
Abgeordnetenhaus bzw. die Bezirksverordnetenversammlung.

Sehr geehrter Herr Gnoerrlich,
niemand wird wegen möglicher Straßenausbaumaßnahmen sein Grundstück verlassen müssen. Denn zusätzlich sieht das Gesetz vor, dass mit Grundstückseigentümern, die finanziell nicht in der Lage sein würden, den Beitrag zu zahlen, eine zinslose Stundung, eine Ratenzahlung oder sogar der teilweise oder vollständige Verzicht auf die Zahlungen vereinbart werden kann.

Seien Sie versichert: Ich werde mich gegen jede unsinnige oder überteuerte Ausbaumaßnahme stark machen. Ich stehe für eine faire, sachgerechte und transparente Politik.
Wenn Sie weitere Fragen zum Straßenausbaubeitragsgesetz haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können sich auch direkt an mich wenden: iris.spranger@spd-berlin.de

Mit den besten Grüßen
Ihre
Iris Spranger

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