Entwaffnung der sogenannten Reichsbürger
Das Attentat in Hamburg zeigt aus Sicht meiner Fraktion noch einmal deutlich, dass es im Waffenrecht weitere Sicherheitslücken zu schließen gilt.
Zu diesem Entwurf sind bereits Stellungnahmen verschiedener Fachverbände angefordert worden. Diese Stellungnahmen werden im weiteren Verfahren analysiert und im Gesetzgebungsverfahren Berücksichtigung finden.
Am 01.02.2023 hat das Bundesministerium des Inneren und für Heimat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und –versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften vorgelegt.
Die konsequente Entwaffnung von Extremisten und Terroristen ist dabei unser Ziel. Daher freut uns, dass wir dies auch als Konsens im Koalitionsvertrag (S. 108) verankern konnten.
Selbstverständlich gilt es auch denen Schutz zu gewähren, die schon seit Beginn des Krieges das Land aus Angst vor politischer Verfolgung verlassen mussten