
An den Möglichkeiten einer Verkürzung der Dauer arbeiten wir gerade. Beispielsweise wäre es sinnvoll - etwa in Fällen, in denen offensichtlich eine umfangreiche und zeitaufwendige Beweiserhebung erforderlich ist - die Wahlprüfung direkt an das Bundesverfassungsgericht zu überweisen und somit die Dauer zu verkürzen.