
(...) Daher bin auch ich davon überzeugt, dass wir aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs – das derartige Ermittlungen auf Grundlage des geltenden Rechts ja für unzulässig erklärt hat - so schnell wie möglich Konsequenzen ziehen müssen. Zur Verfolgung schwerer Straftaten halte ich den Zugriff auf Computer-Festplatten ohne Wissen des Verdächtigen aus ermittlungstaktischen Gründen für dringend erforderlich. (...)