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Frage von Ralf B. •

Frage an Ingrid Fischbach von Ralf B. bezüglich Recht

Nachdem Wolfgang Schäuble in einem heute (bzw. gestern) veröffentlichten Interview in der „taz“ Dinge zugegeben hat, die jeden rechtschaffenen Bürger, dem die jüngere deutsche Geschichte nicht gänzlich unbekannt ist, auf die Straße treiben sollte, würde ich gerne wissen, wie Sie (und Ihr Kollege Gerd Bollmann) zu der Thematik der Online-Durchsuchungen stehen. Siehe dazu auch Anmerkungen von mir in meinem Blog http://zweicent.blogspot.com/ und von anderen auf den von mir dort verlinkten weiterführenden Seiten. Vielen Dank.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Brostedt,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 09.02.2006, in der sich mich um Stellungnahme zu einer möglichen gesetzlichen Regelung der so genannten Online- Durchsuchungen bitten.

In dem von Ihnen angesprochenen, am 08.02.07 in der TAZ erschienen Interview fordert Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble die rasche Schaffung einer Rechtsgrundlage für verdeckte Online-Ermittlungen.

Ich habe natürlich Verständnis für Ihre offensichtliche Befürchtung, dass die gesetzliche Zulassung einer solchen Ermittlungsmaßnahme die Grundrechte zahlreicher Internetnutzer verletzten könnte. Die Wahrung der Grundrechte zählt zu den wesentlichen Pfeilern unseres Rechtsstaats.

Bei unseren Überlegungen müssen wir aber auch berücksichtigen, dass aufgrund unseres enormen technischen Fortschritts mehr und mehr Straftaten im Internet geplant, verabredet, vorbereitet oder begangen werden.

Andere Möglichkeiten, jenen Tätern habhaft zu werden, als ihre Computer verdeckt zu durchsuchen, gibt es kaum. Ich denke in diesem Zusammenhang beispielsweise nur an Kinderpornografie oder terroristischen Vorbereitungshandlungen.

Daher bin auch ich davon überzeugt, dass wir aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs – das derartige Ermittlungen auf Grundlage des geltenden Rechts ja für unzulässig erklärt hat - so schnell wie möglich Konsequenzen ziehen müssen. Zur Verfolgung schwerer Straftaten halte ich den Zugriff auf Computer-Festplatten ohne Wissen des Verdächtigen aus ermittlungstaktischen Gründen für dringend erforderlich.

Wir benötigen eine bundesweit einheitliche Rechtsgrundlage, die einen solchen schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre erlaubt, um die erhebliche Ermittlungslücke bei der Strafverfolgung zu schließen.

Voraussetzung ist selbstverständlich, dass sich aus der gesetzlichen Regelung klar die Voraussetzungen und der Umfang der Maßnahme ergeben. Fest steht auch, dass solche Eingriffe wegen ihrer besonderen Schwere natürlich engen Grenzen unterliegen und auf die Abwehr erheblicher Gefahren und die Bekämpfung schwerster Kriminalität beschränkt sein müssen. Insbesondere müssen wir zuvor genau definieren, was der "Kernbereich privater Lebensgestaltung" ist, der gerade nicht angetastet werden darf.

Sehr geehrter Herr Brostedt, ich bin davon überzeugt, dass wir uns nach einer sorgfältigen Abwägung aller widerstreitenden Interessen angesichts der sich fortentwickelnden Kriminalität und im Interesse unserer eigenen Sicherheit der Anpassung unserer Strafprozessordnung an den technischen Fortschritt nicht verschließen dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

Ingrid Fischbach, MdB