Frage an Ingrid Brand-Hückstädt von Reinhard P. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Brand-Hückstedt,
ich habe eine Frage zur Flüchtlingspolitik, die die FDP betreiben will.
Sie haben ja das Kapitel 5 Ihres Wahlprogramms der „Humanen Flüchtlingspolitik“ gewidmet. Leider schreiben Sie dort ausschließlich über die Abschiebung und Abschiebehaft, obwohl das nur einen sehr kleinen Teil der Flüchtlinge betrifft.
Was wollen Sie denn für die Flüchtlinge tun, die hier in Schleswig-Holstein Zuflucht suchen und überwiegend auf Dauer bleiben?
• Flüchtlinge können ihre Rechte im Asylverfahren und gegenüber Sozial- und Ordnungsbehörden nur wahrnehmen, wenn sie ihre Rechte kennen. Treten Sie dafür ein, ein Recht auf Beratung (natürlich mit geschulten Dolmetscherinnen und Dolmetschern) zu installieren?
• Sollen auch abgelehnte Flüchtlinge, die mehrheitlich ja nicht abgeschoben werden, sondern mit einer Duldung oder einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe hier bleiben, Zugang zu Integrationskursen und Zugang zum Arbeitsmarkt (und damit verbundener Förderung) erhalten?
Sie treten in Ihrem Wahlprogramm (Kapitel 4) auch für ein unbürokratisches und schnelles Anerkennungsverfahren für ausländische Bildungsabschlüsse ein. Flüchtlinge scheitern oft schon am ersten Schritt, der Bezahlung der Übersetzungen ihrer Unterlagen.
• Sollte das Verfahren nicht auch eine soziale Komponente enthalten, also für mittellose Ausländerinnen und Ausländer kostenlos sein? Sollte die Agentur für Arbeit die Übersetzungskosten übernehmen?
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Pohl
Sehr geehrter Herr Pohl,
Sie wissen, wie die FDP Schleswig-Holstein zum Thema Integration steht. Wir setzen uns seit langem dafür ein, dass Flüchtlinge, die seit Jahren in Schleswig-Holstein leben, am gesellschaftlichen Leben teilnehmen und nachhaltig integriert sind, ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht erhalten. Dazu gibt es eine aus Schleswig-Holstein angeschobene Bundesratsinitiative, die jetzt in einer Arbeitsgruppe der Länder Konzepte erarbeiten soll. Davon versprechen wir uns sehr viel, auch eine konkrete Regelung für Kostenübernahmen für Dolmetscher und Übersetzungskosten wäre dort wünschenswert.
Desweiteren hat die Konferenz der für Integration zuständigen Ministerien der Länder sich im März 2012 dafür ausgesprochen, Ausländerinnen und Ausländern mit humanitären Aufenthaltstiteln Anspruch sowie Flüchtlingen und Geduldeten Zugang zu Integrationskursen (auch Sprachkursen) zu eröffnen. Der Bund wurde aufgefordert, dafür die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.
Ich hoffe sehr, dass es schnellstmöglich zu einer solchen Regelung kommt, damit den Flüchtlingen eine Bleibeperspektive gegeben werden kann.
Hinsichtlich des am 1. April 2012 in Kraft getretenen Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen muss abgewartet werden, wie sich die Praxis entwickelt. Die im Ausland erlangten Ausbildungsnachweise müssen nach meinen Kenntnissen nicht übersetzt vorgelegt werden, wohl aber eine tabellarische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und ausgeübten Erwerbstätigkeiten. Ich gehe davon aus, dass hier im Einzelfall unbürokratisch geholfen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Brand-Hückstädt