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Ingo Wellenreuther
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Frage von Nabi Y. •

Frage an Ingo Wellenreuther von Nabi Y. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Wellenreuther,

in der Frage des Betätigungsverbots der PKK (Arbeiterpartei Kurdistans) sowie dessen Teil- und Nachfolgeorganisationen, hat mir das LKA Baden-Württemberg folgende Antwort zukommen lassen:

"die polizeiliche Sammlung solcher verbotener Symbole ist nicht für die Öffentlichkeit bestimmt"

Dabei bezieht sich die Antwort der LKA auf eine Anfrage, in der es um die Identifizierung verbotener Symbole und Abzeichen der PKK und deren Unter- sowie Nachfolgeorganisationen geht.

Auf der Homepage wie auch in den Berichten des Verfassungsschutzes werden hierzu nur zwei Exemplare von Symbolen zur PKK sowie dessen Nachfolgeorganisationen aufgezeigt. Das LKA hingegen, liefert auf diese Frage keine Antwort, besser, Sie verweigert die Bekanntgabe solcher Informationen.

Können Sie mir erläutern, wie ein Bürger dieses Landes, verbotene und strafrechtlich relevante Tatbestände erkennen soll, wenn verbotene Symbole, Abzeichen und Flaggen, die mannigfaltig im Umlauf sind, in ungenügender Art der Öffentlichkeit vorgestellt bzw. zur Verfügung gestellt werden?
Verfährt man hier mit Bürgern wie "was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß" Manier?
Werden etwa Anhänger verbotener Vereine und Organisationen nicht unnötig ins Visier genommen (wie z.B. das zeigen von verbotenen Symbolen), damit deren kriminelle Energie besser in Schach gehalten werden kann und Sie gleichzeitig gewähren zu lassen, was gesetztlich verboten ist?

Mit freundlichen Grüßen,

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Yücel,

vielen Dank für Ihre Frage, auf die ich Ihnen gerne antworte.

Sie haben vollkommen recht, dass den Bürgern allgemein zugänglich sein muss, was verboten ist und was nicht. In Bezug auf die PKK gibt es daher z. B. auf der Website des Landesamts für Verfassungsschutz eine Seite, auf der umfassend Symbole und Embleme der PKK und von deren Teilorganisationen abgebildet sind: http://www.verfassungsschutz-bw.de/ausl/ausl_kurden2_embleme.htm

Auch die Website des Bundesamts für Verfassungsschutz hält eine umfangreiche Broschüre über diese Organisation bereit, der deren Strukturen, Ziele und Aktivitäten entnommen werden können und in der auch zahlreiche ihrer Symbole enthalten sind. Die Broschüre ist hier erhältlich: http://www.verfassungsschutz.de/de/publikationen/auslaenderextremismus/broschuere_0704_pkk/

Sofern ein Bürger in einem konkreten Fall Zweifel an der Legalität eines Symbols hat, ist die Polizei sicher gerne bereit, bei der rechtlichen Einordnung des Symbols behilflich zu sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Wellenreuther MdB

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