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Ingo Wellenreuther
CDU
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Frage von Jutta H. •

Was unternehmen Sie gegen die Anbindehaltung und andere Tierquälereien, die auch unter dem neuen Tierschutzgesetz weiterhin erlaubt sind?

Hallo, ich weiß, die Union ist nicht gerade stark engagiert beim Tierschutz, aber ich möchte Sie dennoch bitten, sich für dieses Thema einzusetzen. Der Tierschutz ist im Grundgesetz verankert und wir als Menschen haben die Pflicht, wehrlose Mitgeschöpfen, denkende, fühlende Wesen zu beschützen und sie nicht auszubeuten. Wo ist der Unterschied zu Kindern oder anderen wehrlosen Menschen? Dieser liegt einzig in der Spezies.
Bitte setzen Sie sich für bessere Standards beim Tierschutz ein und sorgen Sie außerdem dafür, dass bessere Kontrollen durchgeführt werden.
Danke und viele Grüße
J. H.

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Antwort von
CDU

Liebe Frau H.,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 29. Juli 2024.

Selbstverständlich setzt sich die CDU und CSU generell für einen verantwortungsvollen Umgang mit Tieren ein und unterstützt selbstverständlich eine Vielzahl von Maßnahmen, die den Tierschutz verbessern. Die CDU und CSU hat sich bereits in der Vergangenheit für den Tierschutz eingesetzt und betont, dass Tiere als fühlende Wesen anerkannt werden sollen.

In Bezug auf die Anbindehaltung von Tieren hat die CDU und CSU in der Vergangenheit betont, dass sie die Haltungsbedingungen für Nutztiere verbessern möchte. Es gibt Bestrebungen, die Anbindehaltung zu reformieren und alternative Haltungsformen zu fördern, die den Tieren mehr Bewegungsfreiheit bieten. Die CDU und CSU setzen sich für die Verbesserung der Tierhaltung in ganz Europa ein. Dazu gehört, dass die Tiere sich möglichst frei bewegen können. In Deutschland ist der noch unter der CDU/CSU-geführten Bundesregierung der Ausstieg aus der Kastenstandhaltung beschlossen worden. So dürfen Sauen nach einer Übergangsfrist nur noch in Gruppen gehalten werden und lediglich nach dem Abferkeln zum Schutz der Jungtiere wenige Tage im Kastenstand bleiben.

Ein generelles Verbot der Anbindehaltung von Tieren sehen wir jedoch als nicht notwendig an, da die Anbindehaltung ein Auslaufmodell darstellt. So werden beispielsweise Milchviehställe in der Zwischenzeit immer als Laufställe gebaut. Wir halten ein Verbot auch deshalb nicht für sinnvoll, da hiervon insbesondere kleinstrukturierte Milchviehbetriebe negativ betroffen wären, die einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz sowie zum Erhalt der Artenvielfalt und der Kulturlandschaft leisten und wertvoll für die Strukturen im ländlichen Raum sind. Unsere Politik ist es, diese kleinen und mittleren Familienbetriebe auf ihrem Weg in zukunftsfähigere Haltungsformen zu unterstützen, statt sie zur Betriebsaufgabe zu zwingen.

Allgemein ist es unserer aller ethische Verantwortung, Tieren ein artgerechtes Leben zu ermöglichen. Ein nachhaltiger Tierschutz trägt zudem zur Erhaltung der Biodiversität bei. Eine gesunde Tierpopulation ist entscheidend für das Gleichgewicht in Ökosystemen, was in der Folge auch dem Menschen zugutekommen. Ein starkes Engagement für den Tierschutz spiegelt stets auch die Werte einer zivilisierten Gesellschaft wider.

Dass genau der Tierschutz auch der CDU Karlsruhe wichtig ist, zeigt die Errichtung eines Arbeitskreises Tierschutz bereits vor vielen Jahren im örtlichen Kreisverband.

Herzliche Grüße

Ihr 
Ingo Wellenreuther, MdB

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