Frage an Ingo Wellenreuther von Rüdiger S. bezüglich Innere Sicherheit
Die Besoldung der Polizistinnen und Polizisten wurde in der Vergangenheit deutlich nach unter gesenkt. Nun liegt ein weiteres „Reformpapier“ auf dem Tisch, welches auch unter der Bezeichnung „Eckpunktepapier“ bekannt ist. Damit sollen angeblich die Leistungselemente der Beamtenbesoldung gestärkt werden, tatsächlich wird nicht nur die Besoldung, sondern auch die Altersversorgung drastisch gesenkt. Soll dies ihrer Meinung nach so umgesetzt werden ? Wie will man Leistung bei der Polizei messen ?
Sehr geehrter Herr Seidenspinner,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Seit 1998 wurden bei den Beamten überproportionale Einsparungen vorgenommen. SPD und Grüne haben u. a. mit dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 gegen die Stimmen von CDU und CSU zu Lasten der Beamten sozial unausgewogene und ungerechte Regelungen geschaffen, die weit über das Maß der Sparmaßnahmen in der Rente hinausgingen.
Auch das Versorgungsnachhaltigkeitsgesetz sah einen weiteren überproportionalen, verfassungsrechtlich problematischen Einschnitt in die Beamtenversorgung vor. Wir haben deshalb dieses Gesetz abgelehnt. Eine Schlechterstellung und ein Sonderopfer der Beamtenschaft aus ideologischen oder publikumswirksamen Gründen gegen rechtsstaatliche Grundsätze waren und sind für die Union nicht akzeptabel. Eine wirkungsgleiche Übertragung von Reformen in der Rentenversicherung auch auf das Versorgungssystem der Beamten muss unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Beamtenversorgungssystems sowie der bereits umgesetzten Einsparungsmaßnahmen vorgenommen werden.
CDU und CSU stehen einer Modernisierung des Tarif- und Dienstrechts grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber. Wir begrüßen eine angemessene Modernisierung des Laufbahnprinzips, die Stärkung des Leistungsprinzips wie auch eine höhere Mobilität der Beamten und damit die Erleichterung des Wechsels zur Wirtschaft und zu internationalen Organisationen. Unsere Politik des nachhaltigen Abbaus von Bürokratie hat eine besonders hohe Priorität, so dass wir eine Verschlankung der beamtenrechtlichen Regelungswerke begrüßen.
Allerdings sind mit Blick auf den Gesetzentwurf zur Reform der Strukturen im öffentlichen Dienstrecht, insbesondere zur Reform der Bezahlungsstrukturen bei Bund und Ländern, viele Fragen noch ungeklärt; beispielsweise, ob hier wirklich ein System einer echten leistungsorientierten Bezahlung geschaffen wird und ob dies bei den Beschäftigten auch die notwendige Akzeptanz findet. Ob eine leistungsorientierte Besoldung überhaupt in allen Bereichen wie z. B. bei Polizisten möglich ist. Inwieweit die beamtenrechtliche Unabhängigkeit bei der Umsetzung der Bezahlungsstrukturen in der vorgesehenen Form berührt wird, bedarf ebenfalls der Klärung. Nicht akzeptabel ist es, wenn durch Reformvorhaben unnötige Bürokratie entsteht und durch Reibungsverluste und Selbstbefassung die besondere Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes in Zeiten großer Herausforderungen beeinträchtigt wird.
Künftige Reformschritte im öffentlichen Dienstrecht werden von CDU und CSU im offenen Dialog mit den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, mit dem dbb Beamtenbund und Tarifunion sowie mit der Gewerkschaft ver.di und dem DGB erörtert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Wellenreuther