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Ingo Wellenreuther
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Frage von Ullrich M. •

Frage an Ingo Wellenreuther von Ullrich M. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
Ich habe ein hypothekendarlehen bei der Postbanktochter DSL- Bank. Meine Fragen: - wird die DSL zusammen mit der Postbank in einem Paket verkauft ? - werden die Hypotekendarlehen bei dieser Aktion separat an Finanzinvestoren ( Heuschrecken) veräussert ? - warum erlaubt der Gesetgeber überhaupt die Veräusserung von privat- Hypothekendarlehen an Dritte ?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für Ihre Frage, auf die ich gerne antworte.

Sie haben sicher Verständnis dafür, dass ich keine Bewertungen bzgl. der unternehmerischen Entscheidung des Ob und Wie eines Verkaufs von Postbank und/oder DSL geben kann. Auch zu Ihrem persönlichen Vertrag kann ich keine Auskunft geben, da ich den konkreten Fall nicht kenne.

Ich kann Ihnen aber mitteilen, dass sich die Koalitionsfraktionen in den letzten Monaten sehr intensiv mit dem Problem der Veräußerung von Immobilienkrediten sowie der Frage, wie die Verbraucher in derartigen Fällen geschützt werden können, befasst haben. Darüber wurde aber nicht nur geredet, sondern wir haben konkret gehandelt: Am 27. Juni 2008 wurde nämlich mit den Stimmen der Großen Koalition im Bundestag ein Gesetz beschlossen, mit dem wir dafür sorgen, dass Bankkunden künftig besser bei Kreditverkäufen geschützt werden.

Das Gesetz stärkt mit folgenden Maßnahmen die Verbraucher und die Wahlmöglichkeiten:

- Banken müssen ihre Kunden künftig schon vor Vertragsabschluss informieren, ob ihr Darlehen verkauft werden kann. Der Kunde hat dann die Wahl, einen Kredit abzuschließen, bei dem das ausgeschlossen ist.

- Banken wird es nun auch ausdrücklich verboten, den Verbrauchern in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen neuen Vertragspartner aufzuzwingen. Solche Vertragsklauseln sind künftig unwirksam.

- Falls nach den gesetzlichen Vorgaben eine Abtretung oder ein Vertragspartnerwechsel noch möglich ist, muss die Bank den Verbraucher hierüber unverzüglich unterrichten.

- Auch der Kündigungsschutz des Verbrauchers wird ausgebaut. In Zukunft muss der Verbraucher mit mindestens 2,5 Prozent der gesamten Darlehenssumme und zwei aufeinanderfolgenden Teilzahlungen im Rückstand sein, ehe ihm gekündigt werden kann. Nach den heute üblichen Konditionen bedeutet dies einen Zahlungsrückstand von etwa sechs Monaten.

- Die Regelungen zur Sicherungsgrundschuld werden verbraucherfreundlich ausgestaltet. Die Einreden aus dem Sicherungsvertrag zwischen dem Verbraucher und der Bank, etwa die Erfüllung der Zahlungsforderung, können uneingeschränkt auch einem neuen Gläubiger entgegengehalten werden. Dies gilt auch dann, wenn sich der Erwerber der Grundschuld darauf beruft, gutgläubig gewesen zu sein. Unberechtigte Vollstreckungen in das Grundstück werden mit einem verschuldensunabhängigen Schadensersatzanspruch drastisch sanktioniert

- Schließlich wird die Bank verpflichtet, sich drei Monate vor Ablauf der Zinsbindung oder vor Vertragsablauf über ein Folgeangebot zu erklären. Dem Verbraucher wird es hierdurch ermöglicht, Vergleichsangebote für eine Anschlussfinanzierung einzuholen.

Dieses Maßnahmenpaket verbessert den Schutz der Verbraucher vor einer Veräußerung der Immobilienkredite ganz erheblich.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Wellenreuther MdB

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