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Ingo Wellenreuther
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Frage von Dirk R. •

Frage an Ingo Wellenreuther von Dirk R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Ersteinmal Danke für Ihre Antwort zum Thema Verschärfung des Waffenrechts im Bereich Inneres und Justiz!

Ich habe aber noch eine weitere Frage an Sie und die bezieht sich nicht unbedingt allein auf das Thema Waffenrecht sondern wäre genereller Natur. Da es hier grundsätzlich auch um das Thema Bürgerrechte geht, stelle ich die Frage im Themenkomplex Demokratie und Bürgerrechte.

Hiermit möchte ich nochmal auf das Thema Befristung von Gesetzen zurückkommen.

Da Sie ja bei dem Verbot von Einhandmessern sich überzeugt zeigten, dass dieses Gesetz einen entscheidenden Beitrag zur Reduzierung der Gewaltkriminalität in diesem Bereich beiträgt und Sie daher diesen Eingriff in Bürgerrechte als verhältnismässig und begründet ansehen, würde ich gerne wissen, ob Sie solche Aussagen bei zukünftigen Gesetzesvorhaben auch einer Überprüfung unterziehen lassen würden? Da sich die jetzige Bundesregierung, wie auch die Regierungen davor, immer den Bürokratieabbau zum Ziel gesetzt haben, wäre es doch eigentlich wünschenswert wenn Gesetze nach einer gewissen Zeit automatisch auf ihren Nutzen und ihre Auswirkungen hin überprüft werden?!

Dies würde sowohl dem Bürger bei der Wahrung seiner Rechte nutzen, als auch den Bürokratieabbau voranbringen.

Wären Sie dafür, Gesetze zukünftig nur noch befristet zu verabschieden und diese anschliessend von einem Expertengremium auf seine Auswirkungen hin überprüfen zu lassen, so wie es in anderen Ländern bereits üblich ist? (Bei den Anti-Terrorgesetzen wurde dies ja schon teilweise so gemacht).

Vielen Dank!

Dirk Rades

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Rades,

vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Frage.

Die grundsätzliche Befristung von Gesetzen ist in einigen Ländern, wie z. B in Nordrhein-Westfalen und Hessen, bereits vorgesehen. Auch von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wurde z. B. im Jahr 2003 der Vorschlag gemacht, neue Gesetze zunehmend zu befristen, wenn dies möglich ist.

Auch wenn man sich im aktuellen Koalitionsvertrag nicht auf die grundsätzliche Befristung von Gesetzen geeinigt hat, kommt es in der Praxis immer wieder zu zeitlich befristeten gesetzlichen Regelungen (wie z. B. früher bei der Kronzeugenregelung) oder es werden die Auswirkungen von Gesetzen nach einer bestimmten Zeit überprüft und bewertet (neudeutsch: evaluiert), wie dies z. B. bei der Neuregelung der Strafbarkeit von Graffiti zwei Jahre nach deren Einführung im September 2005 geschehen ist.

Auch ich persönlich kann der Befristung von Gesetzen etwas abgewinnen, bei der Entscheidung über eine grundsätzliche Befristung von Gesetzen müssten aber die Vor- und Nachteile intensiv gegeneinander abgewogen werden. Für eine solche Regelung sprechen z.B. die damit einher gehende ständige Rechtsbereinigung sowie eine gewisse Selbstkontrolle. Dagegen sprechen könnten z. B. die Mehrbelastung des Gesetzgebers oder eine verstärkte Beanspruchung von Expertengremien sowie der mögliche Bruch der Kontinuität von Gesetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Wellenreuther MdB

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