Frage an Ingo Wellenreuther von Sophie M. bezüglich Lobbyismus & Transparenz
Guten Abend Herr Wellenreuther
Wieso haben Sie gegen die "Transparenzregelungen für Abgeordnete" gestimmt?
Freundliche Grüsse
Sophie Meier
Sehr geehrte Frau Meier,
vielen Dank für Ihr Schreiben. Ich habe dem Antrag der Fraktion DIE LINKE zu Transparenzregelungen für Abgeordnete des Deutschen Bundestages am 26. März 2021 nicht zugestimmt. Gerne erläutere ich Ihnen die Gründe.
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE, der am 26. März in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten wurde, war handwerklich schlecht gemacht und inhaltlich nicht zustimmungsfähig. So sollten dem Antrag zufolge beispielsweise Abgeordnete, die auch eine Tätigkeit als Rechtsanwalt ausüben, die Branchen ihrer Mandanten offenlegen. Das verstößt allerdings in vielen Fällen gegen das Mandatsgeheimnis.
Zum Zeitpunkt der von Ihnen angesprochenen Abstimmung im Deutschen Bundestag am 26. März 2021 war zudem bereits vorgesehen, dass wir als Union einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen, um Nebentätigkeiten transparent zu machen. Darauf hat der Unions-Abgeordnete Thorsten Frei in seinem Redebeitrag während der Debatte auch hingewiesen. Mittlerweile wurde von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE zusammen ein Entwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes initiiert, der am 22. April 2021 in erster Lesung im Bundestag debattiert wurde. Im Anschluss hat der Bundestag den Entwurf in den Geschäftsordnungsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. Ziel ist, die Gesetzesänderung noch in dieser Legislaturperiode zu beschließen. Am 5. Mai 2021 fand eine Sachverständigen-Anhörung statt, alle Informationen dazu finden Sie unter nachfolgendem Link:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw18-pa-geschaeftsordnung-836930
Dem Entwurf nach sollen zukünftig anzeigepflichtige Einkünfte aus Unternehmensbeteiligungen auf den Cent genau veröffentlicht werden, mit Ausnahme eines Verdienstes von im Monat unter 1000 EUR oder im Jahr unter 3000 EUR. Beteiligungen an Gesellschaften ab 5 % müssen angezeigt werden, ebenso wie Einkünfte daraus, zum Beispiel Dividenden oder Gewinnausschüttungen. Auch Aktienoptionen müssen zukünftig angezeigt werden. Bezahlte Lobbyarbeit von Abgeordneten für Dritte gegenüber der Bundesregierung oder dem Bundestag soll gesetzlich verboten werden. Ebenso sollen Honorare für Vorträge und Reden verboten werden. Zudem sollen Sanktionen bei Verstößen verhängt werden können.
Um es ganz klar zu sagen: Es ist richtig und wichtig, dass jeder Abgeordnete des Deutschen Bundestages vor der Öffentlichkeit darlegt, was er dazu verdient. Es darf keine Vermischung von Abgeordnetenmandat und persönlichen wirtschaftlichen Interessen geben. Es ist aber auch wichtig, dass die Abgeordneten weiterhin ihren vorherigen Tätigkeiten in einem gewissen Maß nachgehen können. Wer zum Beispiel eine eigene Arztpraxis oder einen Handwerksbetrieb hat und dann Abgeordneter des Deutschen Bundestages wird, der muss sicherstellen können, dass sein Betrieb auch weiter läuft, die Jobs der Mitarbeiter gesichert bleiben und der Abgeordnete nach seinem Ausscheiden aus dem Bundestag wieder in seinem bisherigen Beruf tätig sein kann. Ansonsten würden wir ein Parlament fördern, das aus Berufsbeamten besteht und eben nicht mit Menschen aus der Mitte der Gesellschaft besetzt ist, die ihre Expertise aus ihrer beruflichen Praxis bei der Gesetzgebung einbringen können. Abschließend zu Ihrer Info: Ich übe keine bezahlten Nebentätigkeiten aus.
Mit besten Grüßen und bleiben Sie gesund
Ihr
Ingo Wellenreuther