Frage an Ingo Wellenreuther von Rainer S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Wellenreuther,
Ich möchte drei Fragen an Sie richten:
1.) Wenn das Kriminalitätsproblem mit den Messern bei den Jugendlichen liegt - und die Politiker bringen die Jugendgangs immer wieder als Hauptgrund für die kürzliche Verschärfung in diesem Bereich vor - warum wurde dann nicht einfach nur Jugendlichen unter 18 oder meinetwegen 21 Jahren das Tragen dieser Messer verboten?
2.) Die Politiker schicken 18- oder 19-jährige nach Afghanistan, damit sie am Hindukusch Deutschland verteidigen, damit sie hinter einem Maschinengewehr liegend Gefechte für Deutschland austragen und setzen sie dem Risiko eines Anschlags oder einer Tötung im Gefecht aus. Kommen sie dann nach Deutschland zurück, dürfen Sie aufgrund von Gesetzen der selben Politiker kein Taschenmesser mehr tragen (die meisten Einhandmesser sind Taschenmesser und keine taktischen Kampfmesser, wie Herr Tölle Ihnen das darstellte!) Ist dann Politikverdrossenheit nicht die logische Konsequenz?
3.) Unter das Verbot fallen nun auch Rettungsmesser, wie sie z.B. von der Feuerwehr zum Retten von Personen aus Fahrzeugen genutzt werden (z.B. http://www.lbainternational.com/eickhorn/rt_pocket.htm ). Meine Frage: War sich der Innenausschuss bei seiner Abstimmung über das Verbot darüber bewusst, dass nun Menschen sterben werden, weil ein zufällig am Unfallort vorbeikommender ein Messer (nicht unbedingt Rettungsmesser, aber eben auch diese!) nun nicht mehr tragen darf (er hat ja sofern er nicht gerade in diesem Moment im Rettungsdienst Arbeitszeit hat, keinen allgemein anerkannten Grund, das Messer zu führen!) und ihm daher eine wichtige Rettungsmöglichkeit genommen wurde? Wenn ich Auto fahre, habe ich immer ein Einhandmesser dabei, da ich mich damit bei einem Unfall auch mit einem verletzten Arm noch aus dem Gurt schneiden könnte.
mit freundlichen Grüßen
Rainer Schmitz
Sehr geehrter Herr Schmitz,
vielen Dank für Ihre Mail zum Thema Waffengesetz.
1. Wenn auch die Gewaltkriminalität schwerpunktmäßig bei Jugendlichen
auftritt, so sind sie nicht ausschließlich die Täter der
entsprechenden Delikte. Eine Reduzierung des Anwendungsbereichs
auf Jugendliche erscheint mir daher nicht sinnvoll zu sein.
2. Grundsätzlich glaube ich, dass die Situation eines Soldaten in
Afghanistan eine Ausnahmesituation ist.
3. Die üblichen Taschenmesser dürfen auch weiterhin getragen werden.
Zudem möchte ich Sie hinsichtlich der Ausnahmeregelungen auf meine
vorangegangenen Antworten verweisen.
Sehr geehrter Herr Schmitz, ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen habe.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Wellenreuther, MdB