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Ingo Wellenreuther
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Frage von Stefan R. •

Frage an Ingo Wellenreuther von Stefan R. bezüglich Bildung und Erziehung

Weshalb bleiben Musikschulen weiterhin im Präsenzunterricht geschlossen, obwohl Tatoo-Studios geöffnet werden dürfen ? Das Infektionsrisiko bei Musikschulen ist wesentlich geringer (Einzelunterricht, Lüftung, kein direkter Körperkontakt, Desinfektionsmittel, usw.) Die Musikschulen haben einen Bildungsauftrag und unseren Kindern fehlt deren Bildungsangebot.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Rieger,

vielen Dank für Ihre Nachricht zu der anhaltenden Schließung von Musikschulen.

In der MP-Konferenz mit der Kanzlerin am 03. März, haben sich die Beteiligten auf stufenweise inzidenzabhängige Lockerungen geeinigt. Ich bedauere, dass Musikschulen weiterhin geschlossen bleiben müssen und erst ab einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 wieder Einzel- und eingeschränkten Gruppenunterricht anbieten dürfen. Zumindest die Durchführung von Distanz- und online-Unterricht ist erlaubt. Dies kann aber selbstverständlich kein Dauerzustand sein. Ähnlich wie Sie, sehe ich auch Musikschulen als wichtige pädagogische Institutionen, genauso wie Schulen.

In meiner Pressemitteilung vom 01. März, die ich Ihnen gerne untenstehend beifüge, habe ich dafür plädiert, dass die Landesregierung die Schließungsanordnungen der Unternehmen, Betriebe und Einrichtungen beendet unter gleichzeitiger Auflage von Abstands- und Hygieneregeln, weil ich eine nur teilweise Öffnung für eine Ungleichbehandlung halte, die sachlich nicht gerechtfertigt sind. In vielen Bereichen, die derzeit geschlossen sind, wie auch in Musikschulen, konnten bislang keine besonders hohen Infektionszahlen festgestellt werden.

Das Mittel der Wahl muss sein massenhaft testen und das Impftempo erhöhen. Unter diesen Voraussetzungen bin ich für die Öffnung von Musikschulen unter der Auflage von strikten Hygienekonzepten vorstellen. Wenn Kinder vormittags vor dem Unterricht getestet werden, können sie bei einem negativen Ergebnis auch nachmittags Musikunterricht nehmen.

Meine Haltung habe ich stets kundgetan und ist der Fraktionsspitze der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bekannt. Ich werde mich auch weiterhin für eine sinnvolle Öffnungsstrategie unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Wellenreuther

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Pressemitteilung vom 01. März 2021:

Corona-Regeln: Verfassungsrecht beachten – Gleichbehandlung und Öffnung nötig

MdB Ingo Wellenreuther, Mitglied im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages, bezieht im Vorfeld der Gespräche der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin am 3. März 2021 Stellung zu den derzeit geltenden und möglicherweise zukünftigen einschränkenden Maßnahmen der Landesregierung in den Corona-Verordnungen:

Hinsichtlich der notwendigen Eindämmung der Corona-Pandemie halte ich es jetzt für zwingend geboten, die Bevölkerung regelmäßig kostenlos massenhaft zu testen und die Impfungen, auch mit dem Wirkstoff von AstraZeneca, maximal zu intensivieren.

Gleichzeitig plädiere ich dafür, dass die Landesregierung die Schließungsanordnungen der Unternehmen, Betriebe und Einrichtungen beendet unter gleichzeitiger Auflage von Abstands- und Hygieneregeln mit der Verpflichtung zum Maske tragen.

Aus verfassungsrechtlichen Gründen ist es meines Erachtens nämlich nicht mehr zu rechtfertigen, einzelne Bereiche oder Branchen offenzuhalten wie den ÖPNV, den Nah- und Fernverkehr der Bahn und den Flugverkehr oder am 1. März wieder zu öffnen wie zum Beispiel Gartencenter, Friseure, Fußpflege, aber gleichzeitig andere Bereiche wie den Einzelhandel, Gaststätten, Hotels, Zoos sowie Kultur- und Sporteinrichtungen weiterhin geschlossen zu halten.

Nicht das mehr oder weniger große Bedürfnis der Bevölkerung, einzelne Bereiche wieder zu frequentieren, darf der zulässige Maßstab sein. Auch nicht die Körpernähe der Dienstleistungen ist ein zulässiges Kriterium, das einer rechtlichen Überprüfung standhält. Vielmehr können Schließungsanordnungen als massive Grundrechtseinschränkungen nur dann gerechtfertigt sein, wenn in diesen Bereichen ein erhöhtes Risiko bestünde, sich mit dem Coronavirus zu infizieren.

Wenn solche unterschiedliche Infektionsrisiken allerdings nicht festzustellen sind, dann halte ich eine unterschiedliche Behandlung durch die Exekutive für sachlich nicht gerechtfertigte Grundrechtseinschränkungen und damit nicht für rechtmäßig und zudem für einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Artikel 3 des Grundgesetzes.

Testen, Impfen und das verantwortungsvolle Einhalten der AHA-Regeln durch die Bevölkerung wird die Pandemie besiegen, ohne dass die Menschen und die Wirtschaft irreparable Schäden davontragen. Rechtswidrige Verbote, die die Menschen außerdem nicht mehr nachvollziehen können, helfen nicht weiter.

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