Frage an Ingo Wellenreuther von Tim I. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Wellenreuther,
in Ihrer Antwort auf die Frage von Wolfgang Kappler schrieben Sie:
"Am 13. Februar 2008 hat der Innenausschuss des Deutschen Bundestags eine Anhörung zu dem in Rede stehenden Gesetzentwurf durchgeführt. Im Rahmen dieser Anhörung schilderte ein Mitarbeiter der Berliner Polizei eindringlich die Entwicklung der Kriminalität, bei der ein Messer ´im Spiel´ war."
Ich habe diese Anhörung live im Bundestagsfernsehen verfolgt und nehme daher an, dass Sie den Sachverständigen Herrn Tölle meinen. Das Problem mit der, wie Sie schreiben, "eindringlichen" Schilderung des Herrn Tölle war, dass Herr Tölle in einem zentralen Punkt seiner Präsentation entweder sehr schlecht informiert war oder bewusst gelogen hat. Ich spreche von dem schockierenden Video, das Herr Tölle in der Anhörung gezeigt hat - ein Video der Türsicherungskamera einer Diskothek, die eine Messerattacke auf zwei Türsteher aufgezeichnet hat. Herr Tölle sagte hierzu wörtlich, dass beide Türsteher "die Nacht nicht überlebt" hätten. Nun hat sich aber herausgestellt, dass
1. die Diskothek, vor der sich der Vorfall ereignete, sich in Celle und nicht, wie Herr Tölle in der Anhörung sagte, in Braunschweig befindet
2. beide Türsteher nur leicht verletzt wurden und wohlauf sind
3. Herr Tölle das Video nicht vollständig gezeigt hat - hätte er dies getan, hätten die Abgeordneten in der Anhörung sehen können, wie einer der angeblich tödlich Verletzten nur wenige Sekunden später die Verfolgung des Täters aufnahm
4. der Vorfall bereits 8 Jahre zurück liegt.
Sehen Sie hierzu bitte http://www.visier.de/1542a.html
Ich hoffe nicht, dass dies die Art und Weise ist, wie hierzulande Gesetze zustandekommen. Basiert die Änderung des WaffG auf veraltetem, manipuliertem und falsch kommentiertem Material? Welche Konsequenzen wird dieser Vorfall (abgesehen von dem Verlust seiner Glaubwürdigkeit als Sachverständiger) für Herrn Tölle haben? Und welche Konsequenzen wird sie für die aktuelle Änderung des WaffG haben?
Sehr geehrter Herr Ingold,
vielen Dank für Ihre Mail zum Thema Waffengesetz.
Ob das Material eines Sachverständigen der Anhörung im Innenausschuss veraltet war oder nicht, vermag ich nicht zu beurteilen. Im Zweifel halte ich jedoch einen führenden Mitarbeiter der Berliner Polizei für glaubwürdiger als ein anonymes Internetforum. Davon abgesehen, ändert die von Ihnen geschilderte Problematik nichts an der grundsätzlichen Beurteilung der Gefährlichkeit von Einhandmessern.
Sehr geehrter Herr Ingold, der Deutsche Bundestag hat am 22. Februar 2008 das neue Waffengesetz verabschiedet.
Ich hoffe, dass mit diesem Gesetz ein Beitrag zur Eindämmung der Gewaltkriminalität geleistet wird und Bedrohungssituationen im öffentlichen Raum verhindert werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Wellenreuther,MdB