Frage an Ingo Wellenreuther von Oliver R. bezüglich Energie
Sehr geehrte Herr Wellenreuther,
als gemeinnütziger Verein betreiben wir seit über 20 Jahren eine Solaranlage. Nun sind wir tatsächlich gezwungen die voll funktionsfähige Anlage ausser Betrieb zu nehmen. Ein Umbau und die Verwaltung der Einspeisung wäre nicht wirtschaftlich und läuft damit der Gemeinnützigkeit zuwider. Das ist wirklich eine absurde Situation. Wir wollen mit der Anlage ja kein Geld verdienen - würden auch gerne den erzeugten Strom umsonst zur Verfügung stellen. Dass das nicht möglich ist kann ich einfach nicht glauben. Bitte setzen sie sich dafür ein dass die Novellierung des EEG auf eine Weise erfolgt die den Weiterbetrieb von Altanlagen ermöglicht. Wie konkret stellen Sie sich vor durch eine Novellierung für mehr Solarstrom zu sorgen?
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Oliver Rettig
Sehr geehrter Herr Dr. R.,
vielen Dank für Ihre Nachricht, mit der Sie Bezug auf die anstehende EEG-Novelle nehmen. Am 23. September 2020 hat das Bundeskabinett die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, das EEG 2021, verabschiedet. Die erste Lesung im Deutschen Bundestag fand am 30. Oktober 2020 statt.
Bereits nach geltender Rechtslage haben Betreiber, die mit ihren Anlagen nach 20 Jahren Förderung im EEG das Förderregime verlassen, die Option, den Strom selbst zu verbrauchen oder ihren Strom direkt zu vermarkten. Der Gesetzentwurf für das EEG 2021 sieht nun eine Anpassung des Rechtsrahmens für ausgeförderte Erneuerbare-Anlagen vor.
Beim Thema Eigenstromerzeugung ist der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sehr an einer ausgewogenen Lösung gelegen. Auf der einen Seite leistet die Eigenstromerzeugung einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Energiewende. Dies gilt nicht nur im privaten Bereich bei den Bürgerinnen und Bürgern, sondern auch mit Blick auf die Kommunen und Industriebetriebe. Deshalb ist es grundsätzlich richtig und wichtig, dass diejenigen, die ihren Strom selbst verbrauchen, von einem Teil der Umlagen, die auf den Strombezug erhoben werden, befreit sind. Das soll beibehalten werden. Auf der anderen Seite sind aber auch die Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft im Blick zu behalten. Eine weitere Ausweitung der Eigenstromprivilegien würde nämlich bedeuten, dass weniger Stromverbraucher zu den Netzkosten und den EEG-Kosten beitragen würden. Diejenigen, die nicht vom Eigenverbrauch profitieren, müssten folglich mehr bezahlen. Bei diesen Fragen gilt es, genau zu prüfen und abzuwägen. Dabei werden wir als Fraktion auch auf die Umsetzung der EU-Vorgaben achten.
In diesem Sinne wird sich die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag im laufenden parlamentarischen Verfahren ausgiebig mit dem Gesetzentwurf und der von Ihnen angesprochenen Problematik befassen mit dem Ziel, zu einer sinnvollen Lösung zu kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Wellenreuther