Frage an Ingo Wellenreuther von Daniel R. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Wellenreuther,
der NAP 2020 hat aufgezeigt dass eine freiwillige Selbstverpflichtung von Unternehmen in Deutschland zur Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards in den Lieferketten nicht ausreicht. In Folge greift der Koalitionsvertrag welcher eine nationale Gesetzgebung und das Engagement für eine EU-weite Regelung vorsieht.
Wie ist Ihre Sicht auf das geplante "Lieferkettengesetz", die damit verbundenen Chancen und ggf. Risiken für die deutsche Wirtschaft und deren Zulieferer im Ausland? Wie beurteilen Sie die Frage der Haftbarkeit deutscher Unternehmen und die Mindestgröße der Unternehmen welche das Lieferkettengesetz betreffen soll? Welche Kontrollmechanismen möchten Sie in dem Gesetz verankert sehen, um die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht der Unternehmen in der Lieferkette sicherzustellen?
Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung dieser Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Rabus
Sehr geehrter Herr Rabus,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des geplanten und sogenannten Sorgfaltspflichtengesetzes.
Im Juni 2011 haben die Vereinten Nationen Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet. Dabei wurde offen gelassen, ob die Leitlinien verpflichtend oder freiwillig umzusetzen sind. Die Bundesregierung hat zunächst auf eine freiwillige Verantwortung seitens der Unternehmen gesetzt. Als Orientierung zur Umsetzung dient seit 2016 der Nationale Aktionsplan zur Umsetzung der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP). Wie Sie richtig anmerken, haben die NAP-Monitorings 2019 und 2020 ergeben, dass bislang wenige Unternehmen ihre menschenrechtliche Sorgfaltspflicht erfüllen. Für diesen Fall wurde im Koalitionsvertrag vereinbart:
„Falls die wirksame und umfassende Überprüfung des NAP 2020 zu dem Ergebnis kommt, dass die freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen nicht ausreicht, werden wir national gesetzlich tätig und uns für eine EU-weite Regelung einsetzen.“
Auf dieser Grundlage arbeitet der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Gerd Müller, zusammen mit anderen Bundesministern derzeit an einem Gesetzesentwurf für faire Lieferketten. Mir ist bekannt, dass der Gesetzesentwurf vor allem in Fragen der Kontrolle und Haftung der Unternehmen zwischen verschiedenen Akteuren umstritten ist.
Der Gesetzesentwurf ist bisweilen nicht in den Bundestag eingebracht worden. Ohne den Gesetzesentwurf oder Details des geplanten Gesetzes zu kennen, halte ich eine Stellungnahme zu einzelnen Punkten für verfrüht. Bei Einbringung in den Bundestag werden meine Kollegen und ich uns selbstverständlich ausführlich mit dem Sorgfaltspflichtengesetz befassen und auseinandersetzen. Gerne können Sie zum gegebenen Zeitpunkt nochmal auf mich zurückkommen.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Wellenreuther