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Ingo Wellenreuther
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Frage von Uwe G. •

Frage an Ingo Wellenreuther von Uwe G. bezüglich Gesundheit

Hallo Herr Wellenreuther,

Reisende in Risikogebiete sollen ab sofort nach der Rückkehr in 14-tägige, vom Staat auferlegte Quarantäne. Lohnfortzahlung soll es dabei keine mehr geben. Sehr guter Ansatz, ABER: wieso bekommt der Mensch, der bei einer Demo vorsätzlich gegen Hygiene-Regeln verstößt und hinterher Corona bekommt, Lohnfortzahlung auf Kosten seines Arbeitgebers und wird auf meine Kosten behandelt? Wieso bekommt diese Leistungen auch der, der sich auf einer Privatfeier ansteckt, auf der gegen die Hygiene-Regeln verstoßen wird? Wieso gilt hier nicht gleiches Recht für alle?

Und, wer ersetzt mir jetzt meinen Schaden? Ich hatte im Januar eine Reise nach Südfrankreich gebucht. Da gab es noch keine Einschränkungen. Jetzt erklärt der Staat die Region Provence-Alpes-Cotes-d'Azur zum Risikogebiet und ich kann meine Reise, die ich direkt in Frankreich gebucht habe, nicht antreten.

Vielen Dank!

Viele Grüße
U. G.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Günzel,

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben vom 27. August, in dem Sie auf die Verstöße gegen die geltenden Beschränkungen zur Eindämmung des neuartigen Virus „Sars-CoV-2“ aufmerksam machen.

Zunächst möchte ich betonen, dass auch bei mir das Verhalten derjenigen, die sich nicht an die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie halten, auf großes Unverständnis stößt.

Wie Sie richtig darstellen, haben sich die Regelungen für Reisende, die aus Risikogebieten nach Deutschland einreisen verschärft. Reisende, die aus solchen Risikoregionen in Deutschland ankommen, müssen spätestens bei der Einreise einen Corona-Test durchführen lassen. Soweit kein negatives Ergebnis vorliegt, haben sich anschließend positiv getestete Rückkehrer - nach den landesrechtlich befristeten Bestimmungen - in eine 14-tägige Absonderung (sogenannte Quarantäne) zu begeben, gemäß § 30 des Infektionsschutzgesetzes.

Ist zudem vor Reiseantritt bekannt, dass es sich bei dem anvisierten Reiseziel um ein ausgewiesenes Risikogebiet handelt, entfällt der Anspruch auf Lohnfortzahlung gemäß § 56 des Infektionsschutzgesetzes, denn eine Urlaubsreise in ein Risikogebiet wird rechtlich als Verschulden gegen sich selbst gewertet. Ich teile Ihre Einschätzung, dass dies der richtige Weg ist, da solche Risikoreisen am Ende uns allen gesundheitlich schaden können und fahrlässiges Verhalten bei bekannter Gefahr nicht auch noch „belohnt“ werden sollte.

Ich stimme Ihnen auch in einem weiteren Punkt zu. Demonstrationen oder private Feiern, bei denen die geltenden Hygienevorschriften missachtet werden, können sich zu regelrechten Infektionsherden entwickeln und müssen daher geahndet werden. Im Unterschied zu einer bewussten Reise in ein ausgewiesenes Risikogebiet, können einmalige Teilnahmen an Privatfeiern oder Demonstrationen, aber nur schwer als Ursache für eine Infektion nachgewiesen werden. Das liegt an der langen Inkubationszeit des Virus, die eine genaue zeitliche Bestimmung der Infektion schwierig macht.

Begangene Verstöße gegen die geltenden Hygienevorschriften und Schutzmaßnahmen auf Demonstrationen oder Privatfeiern bleiben jedoch nicht ungeahndet. In vielen Bundesländern werden bei Verstößen Bußgelder verhängt, die in besonders schweren Fällen bis zu 10.000 Euro betragen können.

Um es allerdings gar nicht erst zu schweren Verstößen kommen zu lassen, sind Veranstalter von Feiern und Demonstrationen verpflichtet ein entsprechendes Hygienekonzept bei den zuständigen Ämtern vorzulegen, um das Infektionsrisiko auf ein Minimum zu reduzieren. Alle zuständigen Ämter und Behörden arbeiten mit Nachdruck daran, diese Bestimmungen auch durchzusetzen und Bußgelder dort zu verhängen, wo es zu Verstößen gekommen ist.

Was die Umwälzung der Behandlungskosten von durch fahrlässiges Verhalten an Corona erkrankten auf alle Bürgern betrifft, so gestatte ich mir noch folgenden Aspekt in die Diskussion einzubringen. Wir befinden uns in einer Solidargemeinschaft. Das bedeutet füreinander einzustehen. Wenn man darüber diskutiert, dass Personen, die auf Grund fahrlässigen Verhaltens an Corona erkranken, ihre Behandlungskosten selber tragen sollten, dann müsste die Schlussfolgerung dieser Diskussion sein, dass jeder, der sich fahrlässig verhält, für seine gesundheitlichen Folgen finanziell selbst einzustehen hat. Unser solidarisches Gesundheitssystem, das in vielen Ländern der Welt bewundert wird, würde sich kurzfristig auflösen.

Dass Sie Ihre bereits gebuchte Reise an die Côte d’ Azur auf Grund der aktuellen Lage nicht antreten können, tut mir sehr leid. Viele Reiseveranstalter reagieren aktuell kulant und bieten eine kostenlose Verschiebung der Reise auf einen anderen Zeitpunkt an. Sollte dies nicht möglich sein, bestünde unter Umständen für Sie die Möglichkeit, die Reise zu stornieren. Alternativ müsste es Ihnen auch möglich sein, von Ihrem Reisevertrag zurückzutreten. Die Einstufung einer Reiseregion oder eines Reiselandes als Risikogebiet stellt nach - zumindest aktueller - Rechtsprechung „höhere Gewalt“ dar.

Das Robert-Koch-Institut und die Bundesregierung beobachten und bewerten das Infektionsgeschehen in den Risikogebieten fortlaufend. Aber eine derartige Pandemie stellt auch mich und meine Fraktion vor eine nie dagewesene Ausgangslage und lässt eine langfristige Zukunftsplanung für uns alle, privat wie politisch, nicht zu. Ich hoffe sehr, dass Sie Ihre geplante Reise zeitnah nachholen können und nicht auf Ihren Kosten sitzenbleiben.

Bis dahin, bleiben Sie gesund und beste Grüße

Ingo Wellenreuther, MdB

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