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Ingo Wellenreuther
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Frage von Wolfgang K. •

Frage an Ingo Wellenreuther von Wolfgang K. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Wellenreuter,

Im Gesetzentwurf zur Änderung des Waffengesetzes wird eine Verschärfung des Waffenrechts gefordert.
Das Führen von Messern in der Öffentlichkeit wird bei Umsetzung dieses Entwurfs zukünftig starken Einschränkungen unterworfen sein. In England durch den Offensive Weapon Act 1996 das Führen von Messern oder Gegenständen mit einer scharfen Spitze oder Schneide in der Öffentlichkeit verboten.
In der Folge gab es nicht ein Absinken, sondern ein starkes Ansteigen der Kriminalität.
(Artikel Süddeutsche Zeitung 20.07.2008)
England hat trotz der schärfsten Waffengesetzte in Europa mit dem höchsten Kriminalitätsraten innerhalb Europas zu kämpfen. Raubüberfälle je 1000 Einwohner USA: 5.3 UK: 7.6 Angriffe je 1,000 Einwohner USA: 8.8 UK: 20 (Daily Express, 29 June, by David Taylor). Verbotene Waffen sind für viele Jugendliche Statussymbole und Ärger mit der Polizei ist eine Auszeichnung. Besorgte Eltern versuchen ihre Kinder mit Schutzwesten zu schützen.(Deutschlandfunk 15.10.2007)
1996 wurde in England ebenfalls der private Besitz von Schusswaffen verboten. Dennoch gibt es eine zunehmende Bewaffnung von Straftätern. In England wurde noch nie soviel von Kriminellen geschossen wie heute.(Deutsche Polizei 10/2001)
Um wieviel schwerer ist das Führen von Messern zu kontrollieren, die leicht überall erhältlich sind? Auseinandersetzungen mit Messern unter Jugendlichen und der Einsatz von Messern bei Gewaltkriminalität können nach meiner Überzeugung mit schärferen Waffengesetzen nicht verhindert werden. Kriminelle können dann in Zukunft darauf vertrauen, dass gesetzestreue Bürger nur noch mit Zähnen und Fingernägeln bewaffnet sind. Ich habe Angst vor englischen Verhältnissen in Deutschland. Ich fürchte das ein Messertrageverbot englische Verhältnisse in Deutschland fördert und nicht verhindert.

Wie stehen Sie zur geplanten Verschärfung des Waffenrechts in Deutschland?
Wie kann man nach Ihrer Überzeugung die Gewaltkriminalität wirksam bekämpfen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Kappler,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Waffenrecht.

Ich habe am 20. Februar 2008 als Mitglied des Innenausschusses des Deutschen Bundestages der Novelle des Waffengesetzes zugestimmt.

Am 13. Februar 2008 hat der Innenausschuss des Deutschen Bundestags eine Anhörung zu dem in Rede stehenden Gesetzentwurf durchgeführt. Im Rahmen dieser Anhörung schilderte ein Mitarbeiter der Berliner Polizei eindringlich die Entwicklung der Kriminalität, bei der ein Messer „im Spiel“ war. Im Jahr 2007 gab es in Berlin insgesamt 1.566 Straftaten, bei denen Messer eine Rolle spielten. Das bedeutet eine Steigerung auf bereits sehr hohem Niveau im Vergleich zum Jahr 2006, als es 1.135 solcher Taten zu verzeichnen gab. Die Verwendung von Messern bei Straftaten hat bundesweit erheblich zugenommen. Hinsichtlich des hier bestehenden Handlungsbedarfs bestand in der Anhörung weitestgehend Einigkeit. Für das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung im öffentlichen Raum ist es bedeutsam, dass bestimmte Messertypen, die bisher noch nicht verboten sind, wie Einhandmesser oder Messer mit feststehender Klinge, gerade von Jugendlichen mitgeführt werden, um vermeintliche Stärke zu zeigen, damit zu drohen und sie im Ernstfall dann auch zu benutzen. Die Koalition schränkt daher in Zukunft das Führen im öffentlichen Raum von Hieb- und Stosswaffen, von Einhandmessern und von Messern mit einer freistehenden Klinge von mehr als 12 cm Klingenlänge ein.

Mit Interesse habe ich den von Ihnen erwähnten Artikel in der Süddeutschen Zeitung gelesen. Es ist richtig, dass Großbritannien trotz sehr strikter Waffengesetze laut einer EU Studie die gewalttätigste Industrienation ist. Ich glaube jedoch nicht, dass eine Verschärfung der Waffengesetze zu einem Ansteigen der Kriminalität geführt hat. Das Beispiel Großbritannien zeigt vielmehr, dass Gesetze nur dann Wirkung entfalten können, wenn die Einhaltung der Gesetze von den Sicherheitsbehörden streng überwacht wird. Hier vertraue ich auf die deutschen Sicherheitsbehörden.

Sie sagen, dass entsprechende Messer in Folge eines Verbotes auch bei deutschen Jugendlichen zu Statussymbolen werden könnten. Ich möchte nicht bestreiten, dass der Verstoß gegen ein Verbot für viele Jugendliche einen besonderen Reiz hat. Diese Problematik wurde auch in der Expertenanhörung am 13.2.2008 ausführlich erörtert. Meines Erachtens können wir aber die bestehenden Zustände nicht hinnehmen, bloß weil die Gefahr besteht, dass der Reiz sich vielleicht noch steigern könnte, wenn man ein Verbot ausspricht. Entscheidend ist vielmehr, dass es endlich eine Eingriffsmöglichkeit gegen offen mit Messern bewaffnete Personen gibt. Von entscheidender Bedeutung für eine erfolgreiche Bekämpfung der Gewaltkriminalität erscheint mir zudem eine hohe Polizeipräsenz an kriminalitätsintensiven Orten zu sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Wellenreuther MdB

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