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Ingo Wellenreuther
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Frage von Michael B. •

Frage an Ingo Wellenreuther von Michael B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Wellenreuther,

Meine Frage an Sie als Mitglied des Innenausschusses dreht sich um folgenden Sachverhalt:

Wie stehen Sie dazu, dass nach dem aktuellen Gesetzentwurf zur Änderung des Waffenrechts Anscheinswaffen, die bisher als Geschoss-Spielzeug mit einer Energie bis 0,5 Joule frei ab 14 Jahren - auf Basis eines BKA-Bescheids- erwerbbar sind, durch erneutes Festschreiben der Energiegrenze auf 0,08 Joule mit Inkrafttreten des Gesetzes illegal werden?

Der BKA Bescheid hob die Energiegrenze für Geschoss-Spielzeug im Jahre 2004 auf 0,5 J an. Dies ist zwar rechtlich nicht gültig, da im WaffG nach wie vor die Grenze bei 0,08J liegt, jedoch blieb der Bescheid unwidersprochen und wurde auch der Verkauf von Anscheinswaffen mit einer Energie bis 0,5J über 3 Jahre lang nicht unterbunden, sondern geduldet !!!

Durch den langen Erwerbszeitraum gelangten Unmengen derartiger Anscheinswaffen mit genau dieser Energiegrenze auf den Markt. Laut neuem Recht wären diese Gegenstände allesamt illegal, da sie - als Spielzeug in den Verkehr gebracht - nicht über die "F"- Markierung für freie Waffen verfügen und dann zudem von Ihren meist jugendlichen Besitzern auch nicht besessen werden dürften.

Daher begehen Besitzern solcher Gegenstände nach neuem Recht ein Verstoß gegen das Waffengesetz .

Die Frage ist, ob diese Kriminalisierung nötig ist, da allein durch das Verbot des Führens sowohl Droh- als auch mögliches Verletzungspotential ( viel höher übrigens bei freien Waffen ab 18 Jahren) nicht mehr in den öffentlichen Raum gelangen sollen.

Bitte beachten Sie, dieses Problem betrifft nicht irgendeine Randgruppe, sondern hunderttausende Kinder und Jugendliche aus Familien in ganz Deutschland. Diese alle würden durch diese Änderung im Gesetz zu Kriminellen gemacht!

Mit freundlichen Grüßen

M.Behr

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Sehr geehrter Herr Behr,

vielen Dank für Ihre Frage vom 22. Januar 2008.

Am 13. Februar 2008 wird der Innenausschuss des Deutschen Bundestages eine Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Waffenrechts durchführen. Das von Ihnen angesprochene Thema "Anscheinswaffen" wird als TOP 2 behandelt. Ihr Schreiben habe ich an den zuständigen Berichterstatter mit der Bitte um Berücksichtigung weitergeleitet.

Wenn Sie mir Ihre Adresse mitteilen, werde ich Sie gerne über die Ergebnisse der Anhörung informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Wellenreuther, MdB

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Sehr geehrter Herr Behr,

vielen Dank für Ihre Frage vom 22. Januar 2008.

Am 13. Februar 2008 wird der Innenausschuss des Deutschen Bundestages eine Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Waffenrechts durchführen. Das von Ihnen angesprochene Thema "Anscheinswaffen" wird als TOP 2 behandelt. Ihr Schreiben habe ich an den zuständigen Berichterstatter mit der Bitte um Berücksichtigung weitergeleitet.

Wenn Sie mir Ihre Adresse mitteilen, werde ich Sie gerne über die Ergebnisse der Anhörung informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Wellenreuther, MdB

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