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Ingo Wellenreuther
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Frage von Thomas K. •

Frage an Ingo Wellenreuther von Thomas K. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herrr Wellenreuter,

Es ist sehr erfreulich, dass die Bundesregierung jetzt den Betroffenen ihren Schaden aus der Thomas Cook Insolvenz ausgleicht.
Aber das betrifft nur Pauschalreisen.
Was ist mit denen die direkt bei Condor einen Flug vor dem 26.09.2019 gebucht haben der jetzt storniert wurde?

Zitat Condor:
“Eine Barauszahlung Ihres Flugguthabens ist leider aus rechtlichen Gründen nicht möglich, weil Sie Ihren Flug vor dem 26. September 2019 gebucht haben.
Aufgrund der Insolvenz unserer ehemaligen Konzernmutter Thomas Cook wurde Condor unter einen Schutzschirm gestellt, um sich von einer Mithaftung für die Verbindlichkeiten von Thomas Cook zu befreien.
Dieses Schutzschirmverfahren schreibt strenge Prozesse vor und verbietet eine Auszahlung bei Buchungen vor dem 26. September 2019.”

Hier wird also Condor von staatlichen Institutionen unter einen Schutzschirm genommenund den Bürger lässt man im Regen stehen.
Sollte diese Aussage von Condor seine Richtigkeit haben dann vereinnahmte diese Firma Gelder von hunderten oder tausenden Bürgern, erbringt dafür keine Leistung und behält das Geld.
Zudem erhält Condor noch 550 Mio. Kredit von unseren Steuergeldern.

Wäre es also hier nicht auch, mehr als angebracht, dass sich der Staat einbringt um die Forderungen der Geschädigten auszugleichen.

Mit freundlichen Grüßen

T. K.

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Sehr geehrter Herr Kluth,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht, die das Schutzschirmverfahren für Condor thematisiert.

In meinen Augen ist die Situation von Thomas Cook nur bedingt mit der von Condor vergleichbar. Die Entschädigung der Thomas Cook-Kunden war durch die EU-Pauschalreise-Richtlinie unumgänglich. Das damalige Bundesjustizministerium setzte die Richtlinie vermutlich nachlässig um, wodurch staatshaftungsrechtliche Ansprüche im Raum standen, die eine Prozesslawine mit unvorhersehbaren Verfahrenskosten hätten in Gang setzen können. Gleichzeitig wäre es nicht gerecht gewesen, wenn die Mängel in der Umsetzung zu Lasten der vielen Betroffenen gegangen wären.

Auf der anderen Seite handelt es sich bei der Condor Flugdienst GmbH um ein wirtschaftliches Unternehmen mit fast 5.000 Mitarbeitern, das durch eine Verkettung unglücklicher Umstände an den Rand der Insolvenz getrieben wurde: Nachdem im September letzten Jahres die Muttergesellschaft Thomas Cook Insolvenz anmeldete, scheiterte nun auch coronabedingt die Übernahme durch die polnische Luftfahrtgruppe PGL, die nun selbst auf staatliche Unterstützung angewiesen ist. Das Schutzschirmverfahren für Condor wurde also eingeleitet, weil es sich um ein Unternehmen mit guter Perspektive handelt, das die Krise durch umfangreiche Sanierungsmaßnahmen überleben kann und soll. Der Reisende ist hier aber tatsächlich der Leidtragende, weshalb ich Ihren Ärger gut verstehen kann.

Leider existiert zurzeit weder auf europäischer noch auf nationaler Ebene eine der Pauschalreise entsprechende Insolvenzsicherung für Individualreisende wie Sie. Aus meiner Sicht bedarf es hier einer europäischen Lösung, denn dadurch könnte ein einheitliches europäisches Verbraucherschutzniveau gewährleistet werden. Ich begrüße deshalb, dass die Europäische Kommission in ihrer „Study on the current level of protection of air passenger rights in the EU“ vom Januar diesen Jahres angekündigt hat, weitere Verbesserungen des Insolvenzschutzes für Flugreisende zu prüfen. Außerdem wurde in den zwischenzeitlich wieder aufgenommenen Beratungen zur Revision der EU-Fluggastrechteverordnung durch die Bundesregierung angeregt, Mechanismen zum besseren Schutz von Individualreisenden zu prüfen.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Wellenreuther

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