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Ingo Wellenreuther
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Frage von Volker E. •

Frage an Ingo Wellenreuther von Volker E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Wellenreuther

anschließend an die Fragen von Hr. Buddenhagen habe ich nur eine Frage, ob Sie sich nicht nur mit den juristischen Komplikationen einer Online-Durchsuchung auseinandergesetzt haben, sondern auch mit der technischen Machbarkeit der gesamten Maßnahmen, die hier geplant sind (RFID im Reisepass, Fingerabdruck im Personalausweis, SteuerID, Online-Durchsuchung, Vorratsdatenspeicherung).

Kennen Sie z.B. das technische Gutachten zur Machbarkeit von Online-Durchsuchungen des (immerhin) Karlsruher Unternehmens Secorvo die als Sachverständige beim Bundesverfassungsgericht ein Gutachten abgegeben haben?

Da selbst die Experten eine "mangelnde Beratungsresistenz" seitens der Politiker beklagen (s. heise online: "Forscher fühlen sich in IT-Sicherheitsfragen vom Parlament "vergackeiert" vom 22.10.2007
(http://www.heise.de/newsticker/meldung/97771)

frage ich mich, ob

1) hier etwas durchgesetzt werden soll, das entweder Lobbyisten dient, (z.B. Hr. Schily sitzt in zwei Aufsichtsräten von Biometrie-Firmen)

2) oder einfach mit "Augen zu und durch" etwas beschlossen werden soll, damit man eine Handhabe gegen wie immer geartete Gefährdungen hat und den gläsernen Bürger Realität werden zu lassen.

Eins kann ich Ihnen versichern: Diese Maßnahmen und stetigen Forderungen nach weiteren Maßnahmen stärkt nicht gerade mein Vertrauen in die staatlichen Institutionen, gerade weil hier von unseren Entscheidungsträgern die technischen Bedenken nicht ausreichend gewürdigt werden und die kommende neue Volkszählung hat bei mir jetzt schon einen faden Beigeschmack.

P.S. Der Präsident des BKA trägt seinen eigenen Reisepass mit RFID-Chip in einer Plastikhülle (zur besseren Abschirmung).
Kein Vertrauen in die eigene Technik?
Für Diplomaten soll es keinen Reisepass mit RFID-Chip geben.
Nochmals: Kein Vertrauen in die eigene Technik?
(Quelle: heise.de 16.10.2007)

Mit sehr skeptischen Grüßen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Ehrmann,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema „Online-Durchsuchung“.

Ich darf zu diesem Thema auf meine Antwort an Herrn Berkemeyer verweisen. Hier habe ich folgendes ausgeführt:

„Bei den kommenden Beratungen innerhalb des Gesetzgebungsverfahrens werden aber nicht nur juristische Fragen (also insbesondere die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz), sondern auch technische und tatsächliche Fragen für „Online-Durchsuchungen“ zu klären sein. Regelmäßig ziehen die Mitglieder des Bundestags bei schwierigen und komplizierten Themenbereichen den Sachverstand von Experten im Rahmen von Anhörungen zu Rate.“

Ich bin mir sicher, dass dies auch im Fall der Online-Durchsuchung der Fall sein wird und dort auch kritische Fragen entsprechend ihrer Bedenken zur Sprache kommen.

Auf Grundlage dieser Beratungen, in denen die Sachverständigenanhörung einen wesentlichen Stellenwert einnehmen wird, wird dann auch die Entscheidung über die Maßnahmen gefällt. Sie haben sicher Verständnis dafür, dass es sinnvoll ist, das Ergebnis dieser Beratungen abzuwarten, bevor eine endgültige Entscheidung darüber gefällt wird.

Noch ein Wort zum Fingerabdruck im Reisepass: die Änderung des Passgesetzes, mit der die Speicherung von zwei Fingerabdrücken im neuen e-Pass eingeführt wurde, wurde bereits von Bundestag und Bundesrat beschlossen und ist zum 01.11.2007 in Kraft getreten. Auch hierzu hatte eine aufschlussreiche Sachverständigenanhörung stattgefunden, über die ein Protokoll angefertigt wurde, das Sie unter www.bundestag.de einsehen können. In dieser Anhörung wurde die Sicherheit des neuen e-Pass diskutiert sowie die Möglichkeit für Unbefugte, die Daten aus dem Pass auszulesen. Hier wurden viele Bedenken und Vorbehalte zerstreut und die hohen Sicherheitshürden von den Sachverständigen dargelegt. Unter www.e-pass.de, Rubrik „Schutzmechanismen gegen unberechtigtes Auslesen der Daten im ePass-Chip“ wird dies verständlich dargestellt.

Schließlich zu den Anmerkungen in Ihrem P.S.:

- Die Meldung, dass der Präsident des BKA seinen Pass mit einer „Schutzhülle“ umgeben würde, entbehrt jeglicher Grundlage. Dieses Gerücht hält sich leider hartnäckig und resultiert möglicherweise aus falsch wiedergegebenen Zwischenrufen bei der erwähnten Sachverständigenanhörung.

- Auch der Diplomatenpass wird wie der herkömmliche Reisepass ein elektronisches Speichermedium enthalten, auf dem unter anderem das Lichtbild und die Fingerabdrücke gespeichert sind (vgl. § 4 Abs. 3 PassG in seiner ab 01.11.2007 gültigen Fassung, http://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/__4.html ).

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Wellenreuther MdB

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