Frage an Ingo Wellenreuther von Susanne H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Wellenreuther,
ich bitte Sie hiermit um eine Stellungnahme zum Verbot der am 11.9. geplanten Demonstration in Brüssel, bei der es um den Erhalt der europäischen Werte und Grundrechte gehen sollte. Würden Sie ein solches Verbot in einer baden-württembergischen Stadt befürworten? Unter welchen Voraussetzungen darf Ihrer Ansicht nach die Rede- und Meinungsfreiheit in Europa eingeschränkt werden?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen, mit freundlichen Grüßen, S. Haedrich
Sehr geehrte Frau Haedrich,
vielen Dank für Ihre Frage.
Als Bundestagsabgeordneter des Wahlkreises Karlsruhe-Stadt ist mir eine Stellungnahme zu einem Verbot einer Demonstration in Brüssel ohne Zugriff auf die offiziellen Unterlagen leider nicht möglich. Ich bitte Sie um Verständnis.
Was die Versammlungsfreiheit und auch die Rede- und Meinungsfreiheit angeht, so genießen diese in Deutschland als im Grundgesetz verankerte Grundrechte mit guten Gründen einen besonders hohen Schutz. Sie dürfen nur durch oder aufgrund eines – verfassungsgemäßen – Gesetzes eingeschränkt werden. Aber auch dieser Möglichkeit zur Einschränkung sind wiederum Schranken gesetzt, so dass letztlich ein hohes Maß der Freiheiten garantiert ist.
Die genannten Grundrechte sind auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention niedergelegt. Die Konvention gilt in allen Mitgliedsstaaten des Europarats, wozu auch Belgien gehört.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Wellenreuther MdB