Frage an Ingo Wellenreuther von Roland F. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Wellenreuther,
mit Sorge sehe ich, dass aggressive Elemente der Glaubensgemeinschaft des ISLAM nunmehr auch in Deutschland und u.a. durch eine unverständliche Gesetzgebung und Rechtsprechung unterstützt werden, mit der Folge, dass sich ein Gefühl der Unsicherheit breit macht.
Neuestes Beispiel:
In der WELT online vom 25.6. wurde sinngemäss veröffentlicht, dass aufgrund eines Gesetzes der EX-Rot-Grünen-Regierung der BGH nunmehr in einem Grundsatzurteil entschieden habe, dass der Aufruf zum Dschihad also der Aufruf zum Mord an Ungläubigen straflos sei.
Das bedeutet de facto, dass jeder Mullah, dessen Richtlinien kraft seiner religiösen Autorität durch den Gläubigen zu befolgen sind, zum Mord an den deutschen und anderen Mitbürgern aufrufen darf, ohne Sanktionen befürchten zu müssen. Nur der dumme indoktrinierte und aufgehetzte Täter, der dieser absoluten Autorität folgt ist der Dumme und natürlich diejenigen, die Opfer der Anschläge etc. werden.
Dies ist nicht nur meiner Meinung nach dem Volke nicht mehr nahezubringen.
Hat Deutschland in der Vergangenheit nicht genügend Erfahrungen mit Hetzern und Verhetzten?
Gilt Volksverhetzung nur gegenüber rechtem Gedankengut?
Nachdem der Damm nun durch das o.g. Urteil gebrochen wurde, wer will es anderen Religionen oder Weltanschauungsgemeinschaften zwecks Verteidigung ihres Glaubens oder Weltanschaung verwehren, nun auch zu einem gerechten Krieg in Namen der eigenen Verteidigung aufzurufen. Jeder der verbal angegriffen wurde, darf nunmehr auch in gleichem Masse verbal attackieren.
Nachdem Politik und Rechtsprechung in der Vergangenheit vom Bürger mitleidig belächelte Aussagen oder Entscheidungen getroffen haben, sorgt nunmehr die Qualität und Konsequenz obiger oder ähnlicher Entscheidungen für böses Blut.
Ich wäre sehr interessiert Ihre Meinung in dieser Angelegenheit zu hören. Für eine Stellungnahme wäre ich Ihnen dankbar,
Roland Fath
Quelle: WELT online vom 25.6.
Sehr geehrter Herr Fath,
vielen Dank für Ihre Frage, auf die ich Ihnen gerne antworte.
Der Artikel bezieht sich auf einen Beschluss des BGH vom 16.05.2007. Danach ist das Werben für Organisationen wie Al-Qaeda, die Rechtfertigung ihrer Ziele und die Verherrlichung der aus ihr heraus begangenen Straftaten nicht mehr als „Unterstützen terroristischer Vereinigungen“ (§ 129 a Abs. 5 Satz 1 StGB, Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahre) strafbar, sondern allenfalls als „Werben um Mitglieder oder Unterstützer terroristischer Vereinigungen“ (§ 129 a Abs. 5 Satz 2 StGB, Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 5 Jahre). Die Überschrift des Artikels ist allerdings insoweit etwas irreführend, als im betreffenden Fall der Beschuldigte nicht straflos, sondern weiterhin des zweitgenannten Straftatbestands (mit freilich geringerer Strafandrohung) verdächtig war.
Die Anpassung der Rechtsprechung basiert in der Tat auf der Änderung des § 129 a StGB durch die ehemalige rot-grüne Bundesregierung. Zuvor war allgemein das „Werben für eine terroristische Vereinigung“ unter Strafe gestellt. Diese Strafbarkeit hat Rot-Grün im Jahr 2002 abgemildert und nur noch das „Werben um Mitglieder oder Unterstützer“ unter Strafe gestellt. Diese Abmilderung hat im Übrigen auch die FDP unterstützt.
Wir als CDU/CSU hatten dies im damaligen Gesetzgebungsverfahren scharf kritisiert, da damit ein Freiraum für Gesinnungstäter geschaffen wurde. Schon damals hatten wir deshalb angekündigt, dies wieder rückgängig zu machen.
Nach meinem Kenntnisstand ist deshalb im Bundesinnenministerium ein entsprechender Änderungsentwurf erarbeitet worden, der derzeit im Bundesjustizministerium zur Prüfung vorliegt. Noch in diesem Jahr soll innerhalb der Bundesregierung darüber verhandelt werden.
Wir drängen also auf eine Rückgängigmachung der rot-grünen Gesetzesänderung, um einen möglichst umfassenden Schutz der Menschen vor Terrorgefahren voranzutreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Wellenreuther MdB