Frage an Ingo Wellenreuther von Jürgen R. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Hallo ich hätte mal ne Frage: Warum haben sie bei den Tornado Einsätzen der Bundeswehr und bei der Rente mit 67 nicht mit abgestimmt ? Das wäre doch wohl ihre Pflicht gewesen......
Sehr geehrter Herr Rothweiler,
vielen Dank für Ihre Frage. Leider war ich an diesen Abstimmungen verhindert und habe dies nach den Verhaltensregeln des Bundestags auch angezeigt.
Gerne teile ich Ihnen auf diesem Weg meine Position zu den genannten Themen mit, die Sie offensichtlich interessiert.
Tornado-Einsätze:
Ich befürworte den Einsatz von Tornado-Aufklärungsflugzeugen auf Basis eines UN-Mandats. Denn die Luftaufklärung im Süden und Osten Afghanistans trägt dazu bei, bessere Informationen über die Gefährdungslage und die kämpferischen Handlungen der Taliban zu erhalten. Damit kann der Schutz der Zivilbevölkerung erhöht und der Aufbau des Landes vorangetrieben werden. Der Einsatz stabilisiert also Afghanistan und stärkt das Land auf seinem Weg zu einem demokratischen und sicheren Staat.
Betonen möchte ich, dass die Tornados ausschließlich zu Aufklärungszwecken eingesetzt werden. Unmittelbare Kampfeinsätze sind also ausdrücklich ausgeschlossen.
Zudem ist festzustellen, dass das Bundesverfassungsgericht den Einsatz eindeutig für verfassungsgemäß erklärt hat. Eine entsprechende Klage der Linksfraktion gegen den Einsatz wurde abgewiesen. Abschließend möchte ich hervorheben, dass die Hilfe der Bundesrepublik-Deutschland beim Aufbau Afghanistans sich nicht nur auf den Einsatz von Tornados beschränkt. In diesem Jahr hat die Bundesregierung beispielsweise entschieden, weitere 20 Millionen Euro Wiederaufbauhilfe zur Verfügung zu stellen.
Rente mit 67:
Ich befürworte dies Vorhaben, da ich es aufgrund der demographischen Entwicklung unserer Gesellschaft leider für notwendig halte. Denn die Alterung unserer Gesellschaft bringt mit sich, dass immer weniger Beitragszahlern immer mehr Rentner gegenüberstehen. Zudem nehmen die Menschen immer länger Rentenzahlungen in Anspruch. So betrug die durchschnittliche Rentenbezugsdauer im Jahr 1960 noch 9,9 Jahre, im Jahr 1990 bereits 15,4 Jahre und im Jahr 2005 schon 17,2 Jahre. Um zu belegen, dass die Anhebung des Renteneintrittsalters sozialverträglich ausgestaltet wurde, möchte ich noch zweierlei hervorheben. Zum einen erfolgt die Anhebung der Altersgrenze schrittweise, d.h. in vollem Umfang gilt die Altersgrenze 67 erst im Jahr 2029 für die Jahrgänge 1964 und jünger. Diese lange Umstellungsphase ermöglicht den Menschen, sich auf die geänderte Situation einzustellen und gegebenenfalls verstärkt privat vorzusorgen. Zum anderen ist festgelegt: wer mindestens 45 Pflichtbeitragsjahre hat, erhält wie bisher bereits mit 65 Jahren die volle Rente. Dies federt Härten für Versicherte mit besonders langjähriger und daher regelmäßig besonders belastender Berufstätigkeit ab und honoriert langjährige Beitragszahlung als Teil der Lebensleistung in den sozialen Sicherungssystemen. Im Übrigen zählen zu diesen 45 Pflichtbeitragsjahren neben der Erwerbstätigkeit auch Zeiten der Kindererziehung und der Pflege. Diese Tatsachen und die prognostizierte weitere Alterung unserer Gesellschaft (die Lebenserwartung der Bundesbürger erhöht sich dem Statistischen Bundesamt zufolge auch heute schon um etwa sechs Wochen pro Jahr) sind die Hauptgründe, weshalb ich die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters für unabdinglich halte, um die sozialen Sicherungssysteme nicht vollkommen aus dem Gleichgewicht zu bringen. Abschließend möchte ich in diesem Zusammenhang nicht unerwähnt lassen, dass die „Rente mit 67“ unter anderem von der „Initiative 50plus“ begleitet wird, mit der der Bund die Beschäftigungschancen älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiter verbessern möchte. Bestandteil der „Initiative 50plus“ ist eine Verbesserung der Förderung der beruflichen Weiterbildung in kleinen und mittleren Betrieben, die Entgeltsicherung als Kombilohn für ältere Arbeitnehmer, Eingliederungszuschüsse für Arbeitgeber und eine gemeinschaftsrechtskonforme Neugestaltung über befristete Arbeitsverträge mit Arbeitnehmern ab Vollendung des 52. Lebensjahres. Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können im Übrigen überdurchschnittlich von der derzeitigen positiven Entwicklung am Arbeitsmarkt profitieren: während die allgemeine Arbeitslosigkeit im Juli 2007 im Vergleich zum Vorjahresmonat um 15,4% zurückging, betrug dieser Rückgang bei den über 55-jährigen immerhin 16,7%. Die Wirtschaft setzt also verstärkt auch auf die Vorzüge der älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Erfahrungen und Fachwissen. Insgesamt ist die Arbeitslosenquote aber noch zu hoch, es bleibt in diesem Bereich also noch einiges zu tun.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Wellenreuther MdB