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Ingo Wellenreuther
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Frage von Norbert B. •

Frage an Ingo Wellenreuther von Norbert B. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Wellenreuther,

die Stadt Karlsruhe baut die B 36 zwischen Neureut und Mühlburg vierspurig aus. Handelt es sich bei der B 36 nicht um eine Bundesfernstraße, für deren Bau und Unterhaltung der Bund zuständig ist? Ist es dann nicht seine Aufgabe, diese Kosten zu übernehmen? Könnten Sie sich dafür einsetzen, dass diese Kosten vom Bund bezahlt werden und nicht von der Stadt Karlsruhe?

Mit freundlichen Grüßen
Norbert Bensching

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Sehr geehrter Herr Bensching,

vielen Dank für Ihre Frage. Aus unseren gemeinsamen Gesprächen ist uns ja bereits bekannt, dass die Straßenbaufinanzierung ein komplexes und schwer durchschaubares Thema ist – selbst für Sie als sehr gut informierten Bürger, aber auch für Politiker. Aus unseren Gesprächen ist Ihnen sicher auch bekannt, dass es aufgrund der engen Haushaltsmittel im Bereich der Straßenfinanzierung als Bundestagsabgeordneter eine politische Daueraufgabe ist, sich in Berlin und Stuttgart für Mittel für wichtige Verkehrsprojekte im Wahlkreis einzusetzen.

Nun konkret zu Ihrer Frage. Es gilt der Grundsatz, dass der Träger der Straßenbaulast die Kosten für Baumaßnahmen an der Straße trägt. Der Bund trägt also die kompletten Kosten für den Bau bzw. Ausbau einer Bundesstraße dann, wenn er Träger der Straßenbaulast ist (§ 5 Abs. 1 FStrG iVm. § 3 Abs. 1 FStrG). Im vorliegenden Fall der B 36 zwischen Neureut und Mühlburg handelt es sich aber um eine Ortsdurchfahrt (§ 5 Abs. 4 FStrG), für die nach § 5 Abs. 2 FStrG die Gemeinde (also hier die Stadt Karlsruhe) Träger der Straßenbaulast ist. Für diesen Fall war bisher das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) vorgesehen, wonach der Bund den Gemeinden (über die jeweiligen Länder) Zuschüsse gewährt (da der Bund aktuell keine Zuwendungen nach § 5 a FStrG vorsieht). Nach § 2 Abs. 1 Ziff. 1 a) GVFG kann gefördert werden: „der Bau oder Ausbau von verkehrswichtigen innerörtlichen Straßen … in der Baulast von Gemeinden…“.

Ab dem 01.01.2007 gewährt der Bund den Ländern in Folge der Föderalismusreform nach dem Entflechtungsgesetz Finanzmittel für Investitionen, die zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden einzusetzen sind.

Übertragen auf den konkreten Fall bedeutet dies: der Bund trägt nicht die kompletten Kosten für den vierspurigen Ausbau der B 63 zwischen Neureut und Mühlburg, da er nicht Träger der Straßenbaulast ist. Er bezuschusst aber den Ausbau mit 63% der Baukosten nach dem GVFG (da dieser Abschnitt eine verkehrswichtige innerörtliche Straße ist). Den Rest trägt die Stadt Karlsruhe, weil es sich um eine Ortsdurchfahrt handelt und deshalb die Stadt Träger der Straßenbaulast ist. Diese Beteiligung der Gemeinde rechtfertigt sich aus der Tatsache, dass eine Ortsdurchfahrt als Teil der Bundesstraße neben ihrer Aufgabe für den weiträumigen Verkehr auch Erschließungsfunktionen für die Grundstücke in der Gemeinde und Verknüpfungsfunktionen für das gemeindliche Straßennetz wahrnimmt.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Wellenreuther MdB

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