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Ingo Wellenreuther
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Frage von Dagmar O. •

Frage an Ingo Wellenreuther von Dagmar O. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Wellenreuther,

Mit Interesse habe ich Ihre Antwort auf die Frage von Frau Maertin vom 3.9.2019 zum Masernschutzgesetz gelesen. Nun möchte ich Sie fragen, ob Sie sich vor der Abstimmung zum Masernschutzgesetz mit dem Beipackzettel mindestens einer für die Umsetzung des Gesetzes vorgesehenen Impfung auseinandergesetzt haben. (Das heißt eine in Deutschland zugelassene und erhältliche MMR oder MMRV -Impfung, z.B MMR-Priorix oder Priorix Tetra beide von Glaxo Smith Kline). Leider hatte ich bei fast allen Antworten (die Abgeordnete bis jetzt zum Thema Masernschutzgesetz auf abgeordnetenwatch beantwortet haben) nicht den Eindruck, dass die Fachinformationen der Impfstoffhersteller zu den betreffenden Impfstoffen, bei den Parlamentariern bekannt sind.
Ich finde, dass Sie als Volksvertreter, die über unsere und unserer Kinder Gesundheit Gesetze verabschieden und eine Impfpflicht einführen wollen, moralisch dazu verpflichtet sind, sich umfassend zum Thema zu informieren. Dazu gehört, ohne Zweifel, auch Kenntnis des Inhaltes mindestens eines Beipackzettels der betreffenden Impfstoffe.
Ist Ihnen z.B. bekannt, dass laut Beipackzettel von Priorix Tetra von gsk (Stand März 2013), Menschen die von der Windpockenkomponente des Impfstoffes einen windpockenähnlichen Hautausschlag bekommen, sich von ungeschützten, gefährdeten Personen fernhalten sollen, weil sie ansteckend sein können?(Absatz 4.4, oben erwähnter Beipackzettel). Somit können durch einen Impfstoff, der für das Masernschutzgesetz eingesetzt werden soll, Immungeschwächte und Schwangere gefährdet werden, obwohl die Befürworter des Gesetzes immer stark betonen (auch Sie betonen in Ihrem Antwortschreiben chronisch Kranke, die durch das Gesetz geschützt werden sollen), dass das Gesetz gerade für diese Gruppen sehr wichtig wäre.

Mit freundlichen Grüßen
D. O.

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Sehr geehrte Frau O.,

auch Ihnen danke ich für Ihre Positionierung zum Thema Impfpflicht.

Klinische Studien, die vor der Marktzulassung eines Impfstoffs durchgeführt werden, erkennen oftmals nur die häufigsten Risiken, weshalb nur selektiv Probanden in die Studien eingeschlossen werden können. Chronisch kranke Patienten oder Schwangere sind dabei kaum vertreten. Dies kann dann dazu führen, dass auf Beipackzetteln für bestimmte anfällige Personengruppen vorsorgliche Schutzvorkehrungen verschriftlicht werden.

Sicher ist jedoch, dass die Risiken impfpräventabler Erkrankungen die Risiken von Impfungen um ein Vielfaches übersteigen. Impfstoffe durchlaufen vor ihrer Zulassung ein ausgiebiges und über Jahrzehnte ausgefeiltes Prüfungssystem. Die bereits zugelassenen Impfstoffe haben ein positives Nutzen-Risiko-Profil, das heißt, dass sie gut wirksam bei gleichzeitig guter Verträglichkeit sind. Schwerwiegende Nebenwirkungen treten nur äußerst selten auf.

Den Schutz der Bevölkerung vor Impfschäden nehmen die für die Impfstoffsicherheit zuständigen Behörden (EMA, PEI) sehr ernst; Hypothesen zu potenziellen Risiken werden gezielt untersucht. Ergeben sich im Rahmen von pharmakologischen Studien Hinweise auf besondere Sicherheitsrisiken, werden zeitnah risikominimierende Maßnahmen getroffen.

Die Impfpflicht halte ich daher weiterhin für richtig und wichtig.

Mit freundlichen Grüßen
Ingo Wellenreuther

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