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Ingo Wellenreuther
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Frage von Eva K. •

Frage an Ingo Wellenreuther von Eva K. bezüglich Gesundheit

Mit großem Erschrecken habe ich von dem Gesetzentwurf zum Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetz gelesen. Hier sollen beatmete Patienten aus ihrer gewohnten Umgebung gerissen werden und zwangsweise ins Heim abgeschoben werden. Ich habe – um meinen Beitrag zu leisten – ein Jahr im Bundesfreiwilligendienst in einem solchen Heim gearbeitet. Und nun soll man mich zwingen, in einem solchen Heim zu leben, falls ich mich für eine Beatmung entscheide? der Bundestag hat 2015 beschlossen, dass mir die Sterbehilfe in Deutschland nicht möglich ist. Nun soll mir auch das Leben verboten werden? Wie gedenken Sie in dieser Frage abzustimmen?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau K.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Entwurf des geplanten Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetzes.

Mit dem Gesetzentwurf verfolgt das Bundesgesundheitsministerium drei wichtige Ziele:

1. Soll es klare Anreize setzen, Patienten von der Beatmung zu entwöhnen. Dies dient nicht nur der Gesundheit. Denn ohne Beatmungsgerät wird auch die Teilhabe an der Gemeinschaft entscheidend verbessert oder gar erst ermöglicht.

2. Soll die Qualität der ambulanten intensivmedizinischen Versorgung deutlich verbessert und damit vorhandener Missbrauch dort bekämpft werden, wo Patienten über 24 Stunden/ sieben Tage die Woche in dubiosen Strukturen für viel Geld schlecht gepflegt werden. Die selbstbestimmte Wahl des Aufenthaltsortes soll dabei erhalten werden!

3. Sollen Betroffene, die sich heute wegen der hohen Eigenanteile eine spezialisierte stationäre Pflege nicht leisten können, entscheidend entlastet werden.

Der Bundesgesundheitsminister reagiert damit auf die Forderungen von Betroffenen und Angehörigen. Der Fokus des Gesetzes liegt auf Patienten, die 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche künstlich beatmet und von Pflegefachkräften betreut werden müssen, sowie auf Koma-Patienten. Aber auch bei diesen Fällen soll es immer eine Prüfung der Zumutbarkeit im Einzelfall geben. Jeder Einzelfall ist wichtig. Bei der Entscheidung über die Zumutbarkeit müssen die persönlichen, familiären und örtlichen Umstände angemessen berücksichtigt werden.

Der Gesetzentwurf betrifft Pflegebedürftige, die in der Intensivmedizin 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche von ausgebildeten Pflegefachkräften betreut werden. Das sind vor allem Beatmungspatienten und insbesondere Wachkoma-Patienten. Ausgenommen sind Menschen, die

- ausschließlich von Familienangehörigen betreut werden
- von einer Assistenzkraft betreut werden
- trotz 24-Stunden-Intensivbetreuung durch eine Pflegefachkraft am sozialen Leben teilnehmen
- jünger als 18 Jahre sind.

Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit ganz am Anfang der Beratung. Es liegt bislang nur ein Referentenentwurf vor, der jetzt mit Ländern, den Verbänden und koalitionsintern mit den Ressorts abgestimmt wird. Auch die Kritik, die bereits von Betroffenen zu dem Gesetzentwurf geäußert wurde, nimmt das Bundesgesundheitsministerium sehr ernst. Sobald der Gesetzentwurf dann ins parlamentarische Verfahren geht, werden auch wir Abgeordneten uns dafür einsetzen, dass die an uns herangetragenen Anregungen und Meinungen bei der Beratung Berücksichtigung finden.

Mit freundlichen Grüßen
Ingo Wellenreuther

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