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Ingo Wellenreuther
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Frage von Jens K. •

Frage an Ingo Wellenreuther von Jens K. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Wellenreuther,

Wie stehen Sie zur derzeitigen Strafverfolgung bei Konsum- bzw Kaufdelikten im Zusammenhang mit Cannabis?
Aus persönlichem Anlass wünsche ich mir eine konkrete Begründung, wie es mir in meinem Leben weiterhilft, dass ich nun aufgrund mehrerer Bestellungen von Cannabis aus dem Internet im Mengenbereich 10g vorbestraft bin und meinen Führerschein abgeben muss, obwohl bis heute kein Besitz oder das Führen eines Fahrzeugs unter Einfluss bewiesen wurde.
Ich stehe vor dem Scherben meiner Existenz, da auch meine Arbeitsstelle bedroht ist.
Mit der Vorladung habe ich meinen Konsum überdacht und eingestellt, mir wurde erst an diesem Punkt klar, wie drakonisch der Staat und vorallem Ihr Bundesland gegen Cannabis vorgeht. Medial wird ja das Thema seit Jahren heruntergespielt, der Prozess der Legalisierung läuft in der ganzen Welt.

Dennoch wird mir mit unglaublicher Akribie seitens der Staatsanwaltschaft und des Verwaltungsamtes weiterhin versucht, mein Leben zu zerstören. Ich befinde mich mittlerweile in psychischer Behandlung aufgrund von Angstzuständen und Panik, da ich mein Leben dahinfließen sehe, wegen ein paar Gramm Haschisch.

Sollte nicht gerade Personen wie mir geholfen werden und aufgeklärt, dass Cannabis keine ungefährliche Droge ist?
Was bitte soll die drakonische Bestrafung bringen? Und wieso dürfen Verwaltungsämter entgegen Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juni 2002 des BVG Führerscheine bei Erstverstoß einziehen, obwohl dies verfassungswidrig ist?

Vielleicht kann ich ja anhand ihrer Erklärungen wieder besser schlafen und weiß dann, welch grausames Verbrechen ich begangen habe um so dermaßen bestraft zu werden.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Vorab möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich mich als Vorsitzender Richter am Landgericht a.D. grundsätzlich nicht zu gerichtlichen Einzelfällen äußere und es mir gesetzlich untersagt ist, Rechtsberatungen zu machen.

Hinsichtlich der Strafverfolgung bei Cannabis-Delikten teile ich Ihnen gerne meine Ansicht mit:

Ich lehne eine Freigabe von Cannabis aus verschiedenen Gründen ab. Ich halte konsequent am Ziel eines suchtfreien Lebens fest und bin gegen jegliche Verharmlosung, Liberalisierung und Legalisierung illegaler Drogen, weil der erleichterte Zugang zu Drogen erst recht zum Konsum verleitet.

Forderungen nach Drogenfreigabe sind daher keine verantwortliche Alternative zur Suchthilfe. Dies hätte fatale Auswirkungen vor allem auf Kinder und Jugendliche, denn der Gruppendruck für Drogenkonsum würde erhöht und somit die Schwächsten am stärksten gefährdet.

Die Bekämpfung von Drogen darf sich aber nicht nur auf die illegalen und sogenannten harten Drogen reduzieren. Eine zunehmende drogenpolitische Herausforderung ist der Kampf gegen die legalen Drogen Alkohol und Tabak sowie gegen den stets als „weiche“ Droge bezeichneten Cannabis.

Die gesellschaftliche Bewertung entwickelt sich hier konträr: Während der Tabak- und Alkoholkonsum zu Recht immer restriktiveren Handhabungen unterliegt (verbesserter Nichtraucherschutz, Sondersteuern auf Alkopops, etc.), wird Cannabiskonsum stärker als früher toleriert. Doch Cannabis ist und bleibt eine der Einstiegsdrogen und wissenschaftliche Erkenntnisse besagen, dass bereits durch geringen Konsum hirnorganische Veränderungsprozesse in Gang gesetzt würden. Auf diesem Feld müssen wir meiner Ansicht nach gegensteuern, damit wir in Zukunft kein neues Drogenproblem bekommen. Drogenprävention ist die effektivste Drogenbehandlung, da sie im besten Falle Drogenkonsum gar nicht erst aufkommen lässt.

Was die Strafverfolgung bezüglich Cannabis angeht, so befürworte ich die konsequente Anwendung der bestehenden Gesetze.

Mit besten Grüßen
Ingo Wellenreuther

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