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Ingo Wellenreuther
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Frage von Robert M. M. •

Frage an Ingo Wellenreuther von Robert M. M. bezüglich Familie

Am 11. September 2003 brachten Abgeordnete mehrerer Fraktionen im Deutschen Bundestag einen Antrag mit dem Titel "Mehr Demokratie wagen durch ein Wahlrecht von Geburt an" (BT-Drucksache 15/1544) ein, der formal das Wahlrecht für Kinder forderte, welches jedoch von den Eltern ausgeübt werden sollte.

Dieser Antrag wurde damals abgelehnt.

In einer von Überalterung bedrohten Gesellschaft sehe ich die Gefahr, dass die Interessen der nächsten Generationen mehr und mehr an Bedeutung verlieren.

Damit steigt das Risiko, dass unser Land einen immensen Schaden nehmen wird, da die nachfolgenden Generationen, bei erreichen der Volljährigkeit und des Wahlrechts, vor vollendete Tatsachen gestellt sind.

Eine, wenn auch drastische, Lösung für diese Generationen den möglichen Fehlentwicklungen zu entkommen, besteht in der Auswanderung. Und dies kann nicht im Interesse unser aller liegen.

Wie stehen Sie zu der Forderung eines "Wahlrechts von Geburt an"? Was werden Sie konkrekt in diese Richtung unternehmen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Münch,

vielen Dank für Ihre Frage bezüglich des Wahlrechtes von Geburt an. Ich gebe Ihnen Recht, den Interessen und Belangen von Kindern und Jugendlichen muss genügend Aufmerksamkeit und Achtung entgegen gebracht werden, denn die nachfolgenden Generationen sind die Basis unserer Gesellschaft. Aus diesem Grund hat die Union die Familienpolitik, die jahrelang vernachlässigt wurde, wieder in den Mittelpunkt der politischen Tätigkeit gerückt.

Die Stärkung der Rechte von Kindern ist ein wichtiges Anliegen, jedoch wäre meines Erachtens die Einführung eines "Wahlrechts von Geburt an" der falsche Weg für die Umsetzung.

Zum einen ist der Begriff ist irreführend, da nicht Kindern und Jugendlichen ein früheres Wahlrecht eingeräumt würde, sondern die Eltern dieses Stimmrecht treuhänderisch wahrnehmen würden. Die Umsetzung eines solchen Wahlrechtes wirft mehrere juristische Fragen auf:

* Wer von den beiden Elternteilen darf dieses Wahlrecht ausüben?
* Was geschieht in Fällen wo ein politischer Dissens zwischen den
Eltern besteht?
* Wer darf im Scheidungsfall das treuhänderische Wahlrecht für das
Kind übernehmen?
* Und für den Fall, dass Minderjährige Eltern werden, erhebt sich
die Frage, welche Großeltern das Stimmrecht für das Enkelkind
wahrnehmen dürften.

Zum anderen ergibt sich die Ungewissheit, wie sichergestellt werden kann, dass die Eltern ihr Stimmrecht auch wirklich im Interesse ihres Kindes ausüben. Heranwachsende haben häufig eine ganz andere politische Meinung als ihre Eltern. Da aber die Stimmabgabe geheim ist, kann nicht kontrolliert werden, ob die Wahl im Sinne des Kindes stattgefunden hat oder lediglich im Sinne des wählenden Elternteils. Durch ein Wahlrecht von Geburt an erhielten Eltern somit ein doppeltes Stimmgewicht gegenüber kinderlosen Wählern. Einige Stimmen jedoch mit einem besonderen Gewicht zu belegen, wäre jedoch in höchstem Maße undemokratisch.

Die Interessen unserer Kinder und Jugendlichen müssen wir in verstärktem Maße berücksichtigen. Die Einführung eines Wahlrechts von Geburt an, halte ich jedoch nicht für die richtige Möglichkeit, diese durchzusetzen und kann daher diesen Antrag auch nicht unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Wellenreuther

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