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Ingo Wellenreuther
CDU
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Frage von Jürgen S. •

Frage an Ingo Wellenreuther von Jürgen S.

Sehr geehrter Herr Wellenreuther,

wie werden Sie über die Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes abstimmen?

mit freundlichen Grüßen
Jürgen Schuler

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schuler,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich habe bei der namentlichen Abstimmung am Freitag im Deutschen Bundestag dem Entwurf zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zugestimmt.

Damit können wir nunmehr die Weichen für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien neu stellen. Wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, schaffen wir den Übergang vom bisherigen System der Festvergütungen zu Strommengenausschreibungen.

Die Ausschreibungen beginnen 2017 und erfolgen aufgeteilt nach Windkraft auf See, Windkraft an Land, Photovoltaik und Biomasse. Die Ausschreibungsmengen sind so zu bemessen, dass der Ausbaukorridor von 40 bis 45 Prozent Anteil an erneuerbaren Energien im Jahr 2025 eingehalten wird.

In den parlamentarischen Beratungen haben wir den Regierungsentwurf in kurzer Zeit an zahlreichen Stellen sinnvoll weiterentwickelt. Insbesondere wird der Ausbau der Windenergie auf See besser mit dem Stromnetzausbau an Land verzahnt.

Er wird in den Jahren 2021 bis 2025 reduziert, weil bis dahin die erforderlichen Stromtrassen noch nicht zur Verfügung stehen. Unter anderem wird auch die Härtefallregelung für energieintensive Unternehmen angepasst, die Ausschreibung für alle Biogasanlagen geöffnet und Windenergieanlagen an Land in sogenannten Netzausbaugebieten begrenzt. Über Photovoltaik auf Ackerflächen entscheiden in Zukunft die jeweiligen Bundesländer.

Mit freundlichen Grüßen
Ingo Wellenreuther

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