Frage an Ingo Wellenreuther von Rolf F. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Wellenreuther,
aus welchen Gründen - neben politischer Bequemlichkeit sowie aufgrund von "Rücksichtnahme gegenüber der geopolitischen und wirtschaftlichen Interessen der USA" - unterstützt die Bundesrepublik Deutschland aktiv (wirtschaftlich & politisch; zudem beliefert Deutschland Saudi-Arabien seit längerem sogar mit Kriegswaffen) eine Diktatur wie Saudi-Arabien, welches nicht nur (zusammen mit der US-Regierung und der Türkei) zahlreiche islamische Terrororganisationen (- siehe z.B.hier http://www.fr-online.de/politik/saudi-arabien-eklat-um-geheimpapier-des-bnd,1472596,32699730.html - viele davon planen die Eroberung zahlreicher Staaten, um dort dann islamische Diktaturen bzw. menschenverachtende Theokratien zu errichten ... was defenetiv einen Bruch des Völkerrechtes darstellen dürfte) unterstützt (manche dieser Gruppierungen planen z.B. großangelegte Völkermorde) finanziert, sondern auch seit längerem auch Atheisten und "Ungläubige" (siehe z.B. hier http://www.sueddeutsche.de/politik/anti-terror-gesetz-saudi-arabien-sieht-atheisten-als-terroristen-1.1928513 & http://www.huffingtonpost.de/2014/04/01/saudi-arabien-atheisten-terroristen_n_5067741.html) und allgemein der Ansicht ist, dass es Menschenrechte nur für Muslime (und auch dann nur in dem Maß, wie sie sich gerade noch aus dem Islam ableiten lassen - siehe z.B. hier http://www.spiegel.de/politik/ausland/kampf-gegen-den-terror-saudi-arabien-ist-der-wahre-feind-kolumne-a-1064250.html & https://de.wikipedia.org/wiki/Kairoer_Erkl%C3%A4rung_der_Menschenrechte_im_Islam)) gibt?
Oder anders gefragt ... aus welchen moralisch vertretbaren Gründen wird ein menschenverachtendes Land wie Saudi-Arabien nicht sanktioniert, während dies bei anderen Ländern, in denen es (was menschenverachtende Zustände und Verstöße gegen das Völkerrecht betrifft) zumeist nicht annährend so schlimm wie in Saudi-Arabien zugeht, mit Verweis auf deren Menschen- und Völkerrechtsverletzungen, geschieht?
Sehr geehrter Herr Fichtmüller,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie stellen zu Recht kritische Nachfragen bei diesem schwierigen Thema, bei dem allerdings Abwägungen nötig sind.
Die Bundesregierung als zuständiges Organ hat immer betont, dass sie über Rüstungsexporte im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen entscheidet. Grundlage hierfür sind die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000 und der „Gemeinsame Standpunkt 2008/944/GASP des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“. Nach diesen Grundsätzen kommt der Beachtung der Menschenrechte im Empfängerland eine besondere Bedeutung zu.
Bei den Ausfuhren nach Saudi-Arabien handelt es sich vor allem um Zulieferungen - zum Beispiel Fahrgestelle für von Frankreich gelieferte unbewaffnete Transporter. Für Saudi-Arabien wurden 2015 keine Genehmigungen für Kampfpanzer oder Kleinwaffen erteilt.
Saudi-Arabien ist seit Jahrzehnten ein wichtiger und verlässlicher Partner der Europäischen Union und Deutschlands sowie ein stabilisierender Faktor in der Region. Diese stabilisierende Funktion kann Saudi-Arabien nur ausüben, wenn dort die entsprechenden Verteidigungsmittel vorhanden sind. Eine Beschränkung der seit Jahrzehnten bestehenden guten bilateralen Beziehungen würde den radikalen Kräften auf der arabischen Halbinsel in die Hände spielen. Dies wäre weder im außen- und Sicherheitspolitischen Interesse Deutschlands noch im Interesse der Sicherheit Israels.
Im Übrigen setzt sich Deutschland im Rahmen der bilateralen Beziehungen mit Saudi-Arabien für die Einhaltung von demokratischen Werten und Menschenrechten ein. Deutschland und die Europäische Union thematisieren Menschenrechtsfragen in Saudi-Arabien regelmäßig gegenüber der saudischen Regierung. Dies ist aber nur im Rahmen einer funktionierenden Kooperation möglich. Die Europäische Union hat mit Saudi-Arabien bereits im März 2009 den Menschenrechtsdialog aufgenommen. Um bei Exportanträgen die Konsequenzen der beantragten Ausfuhren für die Achtung der Menschenrechte durch das Endbestimmungsland bewerten zu können, wird die Menschenrechtslage - auch in Saudi-Arabien - sehr sorgfältig beobachtet.
Lassen Sie mich abschließend darauf hinweisen, dass über Rüstungsexporte der Bundessicherheitsrat entscheidet. Ihm gehören ausschließlich Mitglieder der Bundesregierung an. Die Regierung informiert über Art und Umfang des Exportguts, die beteiligten deutschen Unternehmen, das Gesamtvolumen des Geschäfts sowie das Empfängerland. Ansonsten unterliegt das Gremium keiner parlamentarischen Kontrolle.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Wellenreuther