Frage an Ingo Wellenreuther von Rolf F. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Wellrnreuther,
es ist - mit hinreichender krimineller Energie und den nötigen Mitteln - bereits für verschiedenste kriminelle Vereinigungen sowie Geheimdienste von Ländern möglich, auf im Nachhinein nicht feststellbare Art und Weise Dateien unbemerkt auf die Computer von Personen zu schleußen.
"Top-secret documents reveal that the National Security Agency is dramatically expanding its ability to covertly hack into computers on a mass scale by using automated systems that reduce the level of human oversight in the process." (Quelle - https://firstlook.org/theintercept/2014/03/12/nsa-plans-infect-millions-computers-malware/ )
"The implants can circumvent anti-virus programs, and the NSA has gone to extreme lengths to ensure that its clandestine technology is extremely difficult to detect. An implant named VALIDATOR, used by the NSA to upload and download data to and from an infected machine, can be set to self-destruct – deleting itself from an infected computer after a set time expires." (Quelle - https://firstlook.org/theintercept/2014/03/12/nsa-plans-infect-millions-computers-malware/ )
Dieser Artikel(Quelle - http://arstechnica.com/security/2015/02/how-omnipotent-hackers-tied-to-the-nsa-hid-for-14-years-and-were-found-at-last/ ) ist, im Hinblick auf den Personenkreis und die verwendeten Methoden, ebenfalls aufschlussreich.
Privatpersonen können dies selbst nicht verhindern. Dies ermöglicht es unter anderem auch, belastendes - illegales - Material auf die PCs von Politikern, Beamten, Wissenschaftlern, Journalisten, Regierungskritikern sowie von regulären Privatpersonen zu schleußen. Opfer könnten jederzeit erpresst werden oder strafverfolgt und inhaftiert werden oder Skandalen ausgesetzt sein, die ihrem Ansehen erheblichen Schaden zufügen, ohne sich wirklich dagegen wehren zu können.
Wie stellen Sie sich deswegen zukünftig die Erhebung und Bewertung von digitalem Beweismaterial im Rahmen der Strafverfolgung vor?
Vielen Dank im Voraus.
Sehr geehrter Herr Fichtmüller,
vielen Dank für Ihre Frage zur Erhebung und Bewertung von digitalen Beweismaterials im Rahmen von Strafverfolgungen. Die verlinkten Informationen habe ich mit Interesse gelesen.
Richtig ist, dass sich für ein Strafverfahren im Bereich der Datenerhebung Probleme ergeben können. Hinsichtlich digitaler Beweismittel jenseits qualifiziert signierter elektronischer Dokumente besteht noch Forschungs- aber auch rechtlicher Handlungsbedarf. Langfristig sollten die bestehenden Sicherungsinfrastrukturen erweitert werden, um eine verbesserte Rechtssicherheit zu schaffen. Hierzu muss auch das Recht durch die Festlegung von Standards, Sicherheitsmaßstäben und Prüfverfahren beitragen müssen.
Ich werde Ihre Anregungen zum Thema gerne zum Anlass nehmen, um zuständige Kollegen in den Fachausschüssen im Deutschen Bundestag auf dieses spezielle Thema ebenfalls aufmerksam zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Wellenreuther