Frage an Ingo Wellenreuther von Norbert N. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Wellenreuther,
ich würde sie auf diesem Wege gerne fragen, wie sie dazu kommen mit ´Ja´ für den Bundestrojaner zu stimmen? Wie viele IT-Spezialisten öffentlich sagten, ist sowohl das Konzept als auch die Umsetzung ein Verstoß gegen die Freiheitsrechte des einzelnen, abgesehen davon, dass es technisch ein minderwertiges Produkt ist. Finden sie es akzeptabel unsere Steuergelder zu verwenden um uns zu überwachen, und das auch noch auf eine so plumpe Art und Weise? Sollten sie Nachweise für die erwähnten Aussagen von Fachkräften haben möchten, weil sie selber vielleicht nicht einmal wissen wofür sie da gestimmt haben, sollte ihnen eine sehr kurze Google-Suche weiterhelfen, alternativ wäre ich auch bereit sie auf die entsprechenden Quellen zu verweisen.
Norbert Nauert
Sehr geehrter Herr Nauert,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 15. August 2014.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Online-Durchsuchung im Jahre 2008 ausdrücklich für rechtmäßig befunden. Genau wie bei der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) gilt auch hier ein richterlicher Vorbehalt.
Im Hinblick auf schwere Straftaten gibt es einen Konsens, dass aufgrund eines richterlichen Beschlusses eine Telefonüberwachung stattfinden kann. Konsequenterweise muss dann aber auch bei der Internettelefonie mit einem richterlichen Beschluss eine Überwachung des Telefonverkehrs möglich sein.
Ausdrücklich unzulässig bei der Anwendung der Quellen-TKÜ sind die Durchsuchung eines Computers nach bestimmten Daten und die Übertragung von Daten von einem Computer, die nicht die Telekommunikation des Beschuldigten über das Internet mittels Voice-over-IP betreffen und das Abhören von Gesprächen, die außerhalb eines Telekommunikationsvorgangs im Sinne des § 100 a StPO liegen.
Eine durch das Bundeskriminalamt (BKA) entwickelte Software zur Quellen-TKÜ befindet sich nach Auskunft des Bundesministeriums des Innern in der Implementierungsphase.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Wellenreuther