Frage an Ingo Wellenreuther von Eric N.
Guten Tag Herr Wellenreuther,
Ich habe einige Fragen zur heutigen Abstimmung im Bundestag: Wieso haben Sie dafür gestimmt, die Diäten der Bundestagabgeordneten zu erhöhen? Als offizielle Begründung wird immer "die Gleichstellung der Bundestagsabgordneten mit Richern,etc." herangezogen. Allerdings wehrt sich der Bundestag, die Gleichstellung mit Richtern auf einer anderen Ebene voran zutreiben: Der Zwang der Veröffentlichung aller Nebeneinkünften. Wie passt das zusammen? Mir drängt sich der Eindruck auf, der Bundestag pickt sich die ihm genehmen Rosinen raus... Der Bundestag bzw. die Regierung wird sich noch drei Jahre Zeit nehmen, um einen Mindestlohn von 8,50 Euro einzuführen - teilweise. Aber bei der eigenen Besoldung wird schnell nach der ersten Anhörung im Bundestag die 10%ige Erhöhung der Ditäten voran getrieben... Haben Sie persönlich nicht die Befürchtung, dass diese Diätenerhöhung noch mehr das Volk von den Regierenden trennt und die Politikverdrossenheit noch mehr zu nimmt?
Mit freundlichen Grüssen
Eric Nagel
Sehr geehrter Herr Nagel,
vielen Dank für Ihren Beitrag vom 22.02.2014 zum Thema Abgeordnetenentschädigung, die ich gerne beantworte.
Abgeordnete des Deutschen Bundestages haben nach Artikel 48 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängige sichernde Entschädigung und eine entsprechende Altersentschädigung. Seit der Änderung des Abgeordnetengesetzes im Jahre 1995 ist Maßstab für die Höhe der Abgeordnetenentschädigung das monatliche Grundgehalt der Stufe 1 der Besoldungsgruppe B6/R6 eines Richters bei einem obersten Gerichtshof des Bundes (§ 11 Abs. 1 AbgG). In den vergangenen zehn Jahren hat der Deutsche Bundestag sechs Mal auf eine diesbezüglich entsprechende Anhebung verzichtet und damit die oben genannte Orientierungsgröße betragsmäßig bisher noch nie erreicht. Daher liegt zwischen dem Gehalt eines Richters an einem obersten Bundesgerichtshof und der Diät eines Abgeordneten inzwischen eine Differenz von rd. 830 Euro. Jetzt soll diese gesetzliche Regelung vollzogen werden.
Im Gegenzug sollen die Altersversorgung (der Höchstsatz wird von 67,5 auf 65% gesenkt und die Möglichkeit für Abgeordnete schon mit 57 Jahren in Pension zu gehen wird ebenfalls abgeschafft) reduziert werden. Die Koalitionspartner CDU/CSU und SPD verständigten sich darauf, dass die Abgeordnetenentschädigung in Zukunft automatisch jährlich an die Verdienstentwicklung der Arbeitnehmer angepasst wird. Zunächst werden die Diäten aber in zwei Stufen auf das Gehaltsniveau eines Richters an einem obersten Bundesgerichtshof angehoben (wie ,bereits erwähnt, es seit 19 Jahren im Gesetz steht). Damit erhält ein Abgeordneter eine Entschädigung, die der Höhe der Bezüge eines Landrats oder ein Bürgermeisters einer mittelgroßen Stadt entspricht.
Mit der Reform soll der Empfehlung einer unabhängigen Kommission, die dem Bundestagspräsidenten im März vergangenen Jahres ihre Vorschläge vorgelegt hat, gerecht werden. Die sog. Schmidt-Jortzig-Kommission war vor dem Grundsatz ausgegangen, dass ein Abgeordneter für die Zeit seines Mandats eine ausreichende Existenzgrundlage haben muss. Die Höhe der Entschädigung sollte ihrer Auffassung nach außerdem der Bedeutung des Amtes und den mit ihm verbundenen Belastungen gerecht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Wellenreuther