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Ingo Wellenreuther
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Frage von Pascal B. •

Frage an Ingo Wellenreuther von Pascal B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Wellenreuther,

die geplante, zeitweise Absenkung des Renteneintrittsalters auf 63 Jahre für langjährige Beitragszahler halte ich für ungerecht. Sowohl jetzige Rentner als auch alle nach 1964 Geborene profitieren davon nicht, weil sie wie nach den bisherigen Gesetzen erst mit 65 abschlagfrei in Rente gehen können bzw. konnten.
Weiterhin sehe ich die geplante Finanzierung der Mütterrente aus Mitteln der Rentenversicherung kritisch. Dies ist für mich eine Sozialleistung, die aus meiner Sicht vom Staat und nicht vom Beitragszahler bezahlt werden sollte. Ab 2019 sollen dafür laut dem Bundesministerium für Arbeit auch die Zuschüsse des Bundes zur Rentenversicherung erhöht werden. Woher soll dieses Geld kommen, wenn ab 2018 die Schuldenbremse eine strukturelle Neuverschuldung verhindert?

Als jetzt 18-jähriger Student zweifle an der Generationengerechtigkeit dieser Änderungen. Das Rentenniveau vor Steuern soll von jetzt noch 49% bis 2030 auf 43% sinken. Ein weiteres Absinken erscheint wahrscheinlich. Zudem steigt der zu versteuernde Anteil der gesetzlichen Rente abhängig vom Renteneintrittsjahr seit 2005 um jährlich 2 Prozentpunkte an.

Halten Sie die geplanten Änderungen am Rentengesetz in Bezug auf diese Entwicklungen im Speziellen und den demographischen Wandel im Allgemeinen für generationengerecht?
Werden Sie im Bundestag für diese Änderungen stimmen?

Mit freundlichem Gruß
Pascal Baumann

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Baumann,

vielen Dank für Ihre Frage zum Rentenpaket.

Die von Ihnen angesprochenen Kritikpunkte kann ich nachvollziehen: Jetzige Rentner werden durch die zukünftige Regelung in der Tat nicht profitieren und es handelt sich bei der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren um eine zeitlich befristete Sonderregelung: Beziehen kann die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte, wer die Wartezeit von 45 Jahren bereits mit dem 63. Lebensjahr erfüllt. Dies gilt für Versicherte der Geburtsjahrgänge bis 1952. Für ab dem Jahr 1953 Geborene wird das Zugangsalter von 63 Jahren stufenweise erhöht. Die Anhebungsschritte erfolgen jeweils in Schritten von zwei Monaten pro Jahrgang. Für Versicherte, die nach dem Jahr 1963 geboren sind, ist ein abschlagsfreier Rentenbeginn ab dem vollendeten 65. Lebensjahr möglich.

An der langfristigen Bewältigung der demografischen Entwicklung sowie der Finanzierung der nicht beitragsgedeckten Leistungen einschließlich der Leistungen für Kindererziehung beteiligt sich auch der Bund ab dem Kalenderjahr 2018 mit zusätzlichen Mitteln in Höhe von anfänglich 2 Milliarden Euro. Dieser erhöhte Bundeszuschuss wird selbstverständlich im Bundeshaushalt entsprechend eingeplant, so dass die Anforderungen der Schuldenbremse dessen ungeachtet erfüllt werden.

Neben Ihrer Kritik sollten Sie allerdings auch sehen, dass das Rentenpaket Verbesserungen für Millionen Menschen bringt, die in ihrem Leben viel geleistet haben: sie sind früh ins Arbeitsleben eingestiegen, haben lange und hart gearbeitet, dauerhaft Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt und haben Kinder geboren und großgezogen. Wichtig ist dabei zu beachten, dass Niemand etwas geschenkt bekommt, denn das Rentenpaket ist verdient. Die Menschen bekommen damit etwas zurück für die Leistung, die sie erbracht haben: Insofern ist das neue Rentenpaket ein wichtiger Schritt in Richtung von mehr Gerechtigkeit. Es ist Ausdruck von Wertschätzung gegenüber Menschen, die über Jahre mit ihrer Arbeit und Lebensleistung den Grundstein für unseren Wohlstand und die gute wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes gelegt haben.

Aus diesem Grunde begrüße ich die geplanten Änderungen und werde ihnen im Deutschen Bundestag zustimmen. Mit dieser Abwägung bin ich der gleichen Auffassung wie ein sehr großer Teil der deutschen Bevölkerung, wie eine im Auftrag des Bundessozialministeriums durchgeführte, repräsentative Studie zeigt: Im Januar wurden rund 1000 Personen ab 18 Jahren telefonisch zum Rentenpaket und den darin enthaltenen Maßnahmen befragt. Das Ergebnis: Die geplanten Änderungen stoßen in der Bevölkerung auf sehr hohe Zustimmung.

83 Prozent der Befragten befürworten die Einführung der Mütterrente. Sie honoriert die Erziehungsleistung von Eltern, die vor 1992 Kinder bekommen haben, mit einem zusätzlichen Rentenpunkt. In der Altersgruppe 18 bis 29 Jahre erreicht der Zustimmungswert 81 Prozent.

78 Prozent begrüßen die Einführung einer abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren. In der Altersgruppe 18 bis 29 Jahre erreicht der Zustimmungswert 75 Prozent.

Ich hoffe, dass auch Sie sich mit dem Rentenpaket anfreunden können und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Ingo Wellenreuther MdB

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