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Ingo Wellenreuther
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Frage von Siegfried L. •

Frage an Ingo Wellenreuther von Siegfried L. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Wellenreuther,

beim Studium der Internetseiten der Stadt Karlsruhe zum Thema Einbürgerung bin ich auf die Mietbescheinigung gestoßen, die im Rahmen eines Einbürgerungsantrags eingereicht werden muss.
Ich habe lange meinen ´gesunden Menschenverstand´ genutzt, um herauszufinden, welchen Sinn diese Mietbescheinigung haben könnte. Leider (oder zum Glück ???) ist mir hierzu nicht die geringste Idee gekommen.
Auch das Studium des StAG hat mich leider nicht weitergebracht.

Darum meine Frage an Sie (als Karlsruher Abgeordneter und als Jurist) : können Sie mir die Grundlagen nennen, aufgrund derer die Stadt Karlsruhe diese Mietbescheinigung verlangt ?
Falls es diese Grundlagen (Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, ...) gibt, habe ich gleich eine weitere Frage : gelten diese Grundlagen beispielsweise auch für die Stadt Mannheim ? Dort habe ich unter dem Stichwort ´Einbürgerung´ zum Glück (oder leider ???) keinen Hinweis auf eine Mietbescheinigung gefunden.

Vielen Dank - und noch eine schöne Zeit in Berlin
Siegfried Lehmann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Lehmann,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ich habe mich diesbezüglich schriftlich an den Leiter des Ordnungs- und Bürgeramts, Herrn Dr. Björn Weiße, gewandt und ihn um eine Stellungnahme gebeten, auf welcher Grundlage die Stadt Karlsruhe die Vorlage einer Mietbescheinigung im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens verlangt.

Eine Kopie des Schreibens lasse ich Ihnen gerne per Post oder E-Mail zukommen. Bitte teilen Sie meinem Büro unter ingo.wellenreuther@wk.bundestag.de Ihre Kontaktdaten mit.

Beste Grüße
Ingo Wellenreuther

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