Frage an Ingo Wellenreuther von Inge M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Wellenreuther,
ich beziehe mich auf Ihre Ablehnung zu These 24 (Eingetragene Lebenspartner sollen Kinder adoptieren können.)
Ich habe dazu folgende Fragen:
a) Sie führen an, dass "Studien" sie überzeugen. Mich würde interessieren, welche Studien sie konkret meinen (Titel, Stichprobe, etc.) und wer diese in Auftrag gegeben hat. Desweiteren interessiert mich, ob Sie auch der Meinung sind, dass alleinerziehende Mütter/Väter dem Kindeswohl schaden?
b) In einer früheren Version stand noch, dass Sie "eine völlige rechtliche Gleichstellung" ablehnen. Mich würde interessieren, welche Rechte, neben dem Adoptionsrecht, sie homosexuellen Paaren absprechen möchten? Desweiteren finde ich es begrüßenswert, dass Sie Ihr Statement geändert haben.
(nachzulesen noch hier: http://www.wen-waehlen.de/btw09/kandidaten/ingo-wellenreuther_11344.html )
c) Zu guter letzt möchte ich Sie nocheinmal bitten, zu begründen, warum Sie gegen das Adoptionsrecht/die völlige Gleichstellung sind und in wie weit das Ihrer Meinug nach keine Diskriminierung ist.
Vielen Dank.
Mfg
Inge Müller
Sehr geehrte Frau Müller,
vielen Dank für Ihre Frage, auf die ich Ihnen gerne antworte.
Im Deutschen Bundestag fand am 18. Oktober 2004 eine öffentliche Sachverständigenanhörung auch zum Adoptionsrecht gleichgeschlechtlicher Paare statt. Unter anderem aufgrund dieser habe ich mich mit diesem Thema befasst. Hier ist eine Stellungnahme einer der Sachverständigen abrufbar, die auch auf verschiedene Studien verweist: http://www.dijg.de/fileadmin/pdf/statement_anhoerung_rechtsausschuss_2005.pdf
Nachdem im Juni dieses Jahres die Gleichstellung im Einkommenssteuerrecht beschlossen wurde, ist mir kein anderer wesentlicher Bereich als das Adoptionsrecht bekannt, in dem die eingetragene Lebenspartnerschaft nicht der Ehe gleichgestellt ist.
Neben den Studien entspricht es meiner persönlichen Auffassung, dass es für Kinder am besten ist, mit Vater und Mutter aufzuwachsen. Im Gegensatz zur Lebenssituation von Alleinerziehenden hat der Staat im Adoptionsrecht die Möglichkeit, Kindern diese Konstellation angedeihen zu lassen. Da es weit mehr adoptionswillige Ehepaare gibt als Kinder, die auf eine Adoption warten, kann dieser besten Konstellation auch tatsächlich entsprochen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Wellenreuther