Frage an Ingo Wellenreuther von Claus M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Wie gedenkt die CDU die Rechte der Bürger auf Wahrung des Fernmeldegeheimnisses und der Unverletzlichkeit des Briefgeheimnisses gegen ausländische Firmen und Netzbetreiber zu Schützen. Müssen nicht Lizenzbestimmungen von Firmen, die klar gegen das Grundgesetz der BRD verstossen, sanktioniert, oder die Produkte der Firmen verboten werden.
Beispiel ist die Lizenz von Appel, die eindeutig festlegt, dass nationale Rechte für die Firma keine Gültigkeit haben!
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Claus Mohn
Sehr geehrter Herr Mohn,
vielen Dank für Ihre Frage, auf die ich Ihnen gerne antworte.
Die konkret von Ihnen angesprochene Lizenz ist mir nicht bekannt. Wenn Sie möchten, können Sie mir dazu gerne genauere Informationen zukommen lassen, am besten an ingo.wellenreuther@wk.bundestag.de .
Generell gilt, dass in Deutschland selbstverständlich unser Recht gilt. Bestimmungen von Firmen, die dies nicht anerkennen, können keine Wirksamkeit haben. Problematisch ist aber, dass durch das Internet der Geltungsbereich unserer Gesetze begrenzt ist. In dem Moment, in dem wir unsere Daten über das Internet senden, verlassen diese oftmals, ohne dass wir es überhaupt bemerken, unser Staatsgebiet. Die CDU setzt sich daher für hohe europäische und internationale Datenschutzstandards ein. Dies gilt aktuell insbesondere für die anstehende Novellierung des Europäischen Datenschutzrechts. Hinzu kommen muss, für sensible Daten technischen Selbstschutz zu ergreifen. Hierzu bedarf es gesetzlichen Grundlagen wie dem IT-Sicherheitsgesetz, das wegen des Widerstandes unseres Koalitionspartners leider nicht mehr in dieser Wahlperiode verabschiedet werden konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Wellenreuther MdB