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Ingo Wellenreuther
CDU
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Frage von Loretta M. •

Frage an Ingo Wellenreuther von Loretta M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Wellenreuther,

ich begrüße ausdrücklich Ihre Selbstverpflichtung für ein Anti-Korruptionsgesetz und die Offenlegung der Nebeneinkünfte.

Unklar ist mir, wie das mit folgendem zusammengeht und bitte Sie dazu um Stellungnahme:

Am 28.12.2010 werden Sie aus dem Bundestag im Magazin Stern zitiert (Artikel "Wie käuflich ist die Republik"):
""Unerträglich" giftete im Januar der CDU-Abgeordnete Ingo Wellenreuther in den Plenarsaal, weil SPD, Grüne und Linkspartei die Frage gewagt hatten, ob in Deutschland politische Willensbildung käuflich sei."

In Ihren auf "You Tube" verfügbaren Bundestagsreden setzen Sie sich stets gegen eine verstärkte Lobby- und Abgeordneten-Kontrolle ein.

Als Mitglied des Rechtsausschusses beteiligen Sie sich an der stetig wiederholten Vertagung der Beratung zu einem Anti-Korruptionsgesetz.

Vor der Sommerpause stimmen Sie bei der namentlichen Abstimmung im Bundestag gegen den entsprechenden Gesetzentwurf.

Welche Argumente haben Sie über den Sommer zu der begrüßenswerten Änderung Ihrer langjährigen Haltung gebracht?

Für Ihre Antwort im Voraus besten Dank!

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Moore,

vielen Dank für Ihre Frage, auf die ich Ihnen gerne antworte.

Sie vermischen hier leider verschiedene Themen und ein so bezeichnetes "Anti-Korruptionsgesetz" gibt es hinsichtlich der aufgeworfenen Themen nicht.

Mein Haltung in der Frage, dass die Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung erweitert werden soll, habe ich nicht geändert, denn ich bin schon immer dafür, den bestehenden Tatbestand der Abgeordnetenbestechung so zu verschärfen, dass er die Ratifizierung der Übereinkommen der UN und des Europarats gegen Korruption ermöglicht. Die in dieser Legislaturperiode im Bundestag vorgelegten Vorschläge hierzu haben aber alle - zum Teil gravierende - Schwächen. Deshalb wurden sie auch von der Mehrheit der Sachverständigen bei der Anhörung im Deutschen Bundestag abgelehnt und daher habe ich den vor der Sommerpause zur Abstimmung gestellten Gesetzentwurf abgelehnt.

Es ist nicht leicht, hinsichtlich der Abgeordnetenbestechung eine überzeugende Lösung zu finden. Dies ist trotz intensiven Diskussionen seit über 50 Jahren nicht gelungen. Wir müssen uns in der nächsten Wahlperiode darum bemühen, dass dies endlich gelingt.

Der genannte Artikel im Stern betraf hingegen ein anderes Thema, nämlich eine Plenardebatte über die Begrenzung von Parteispenden (die übrigens im Februar 2010 und nicht - wie der Stern-Artikel schreibt - im Januar 2010 stattfand). In dieser Debatte war es in der Tat unerträglich wie hier von Seiten der Opposition versucht wurde, Zuwendende von rechtmäßigen und transparent gewährten Parteispenden zu diskreditieren. Dabei hat auch das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Spenden juristischer Personen an politische Parteien in beliebiger Höhe zulässig sind und dass Spenden für die Parteienfinanzierung und für die Demokratie wichtig sind, weil das Grundgesetz die Staatsfreiheit von Parteien vorsieht und deshalb die staatliche Finanzierung nicht so weit gehen darf, dass sich Parteien nicht mehr um die finanzielle Unterstützung durch ihre Mitglieder und durch ihr nahestehende Bürger bemühen müssen.

Im Übrigen ist beim Thema Parteispenden Fakt: die Staatengruppe gegen Korruption (kurz GRECO), die eine Unterorganisation des Europarats und zuständig für die Einhaltung der Antikorruptionsstandards ist, hat im Jahr die 2009 die deutschen Rechtsvorschriften zur politischen Finanzierung unmissverständlich gewürdigt und bescheinigt, dass wir in Deutschland hoch anerkannte, verfassungsfeste, vorbildliche und transparente Regelungen zur Parteienfinanzierung haben.

Zusammenfassend setze ich mich daher nicht - wie Sie schreiben - "gegen eine verstärkte Lobby- und Abgeordneten-Kontrolle" ein, sondern vertrete die hier beschriebene Argumentation.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Wellenreuther

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