Frage an Ingo Wellenreuther von Andreas G. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Wellenreuther,
ich beziehe mich auf die Frage von Herrn Thomas Kauselman "Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM) und nationale Souveränität" zu der Sie meines Erachtens heute schon genaueres sagen könnten.
Seit kurzem ist das vorläufige Vertragswerk zur Einrichtung eines
Europäischen Stabilitätsmechanismus bekannt
( http://www.peter-bleser.de/upload/PDF-Listen/E-Mail-Info_Eurostabilisierung/Entwurf_Vertrag_ESM.pdf )
Nach Durchsicht des Gesetzestextes müsste ersichtlich sein dass einem solchen Vertragsrecht aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht zugestimmt werden kann, da Deutschland noch keine Verfassung hat (siehe hierzu Art. 146 GG).
Da in der Vergangenheit nun schon des öfteren Gesetze und Verträge missachtet worden sind (siehe Art. 125 AEU), dessen Entscheidung beim Bundesverfassungsgericht am 7.9.2011 in Karlsruhe erwartet wird, würde mich sehr interessieren ob Sie gedenken im September den vorliegenden Vertragstext zu unterzeichnen.
Hochachtungsvoll Andreas Graefenstein
Sehr geehrter Herr Graefenstein,
vielen Dank für Ihre Frage, auf die ich Ihnen gerne antworte, auch wenn ich gewisse Verständnisschwierigkeiten habe: Wenn Ihrer Meinung nach Deutschland noch überhaupt keine Verfassung hat - weil Sie offensichtlich das Grundgesetz nicht anerkennen -, wie sollen dann angeblich verfassungsrechtliche Gründe dem Entwurf eines Vertrags zur Einrichtung des ESM entgegenstehen?
Wie Sie sicher mitbekommen haben, hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 07. September 2011 die Griechenlandhilfe und den Euro-Rettungsschirm als verfassungsrechtlich zulässig bestätigt.
Im Übrigen darf ich auf meine Antwort gegenüber Herrn K. v.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Wellenreuther MdB