Frage an Ingo Wellenreuther von Daniel S. bezüglich Verbraucherschutz
Wir sollen verstärkt privat für das Alter vorsorgen. Da gibt es viele Varianten und einige wählen eine Lebensversicherung. Die Versicherer locken mit üppigem Garantiezins und darüber hinaus Verzinsung. Jedoch wird nie die Rendite erwähnt. Bei den Meisten Lebensversicherungen liegt die Rendite unter 2% und federt somit nicht einmal die Inflation ab, geschweige denn eignet sie sich zur Altersvorsorge. Würden Sie die Versicherer verpflichten die Rendite anzugeben? Würden Sie die Versicherer verpflichten dass sie Kontenauszüge bei Verlangen ausstellen müssen bei denen man alle Gebühren sieht die abgezogen werden?
Vielen Dank!
Daniel Sturm
Sehr geehrter Herr Sturm,
vielen Dank für Ihre Frage.
Der Garantiezins, also den Zins den die Versicherer nach Ablauf des Vertrages garantiert ausschütten müssen, ist bereits gesetzlich vorgeschrieben. Er beträgt seit dem 01.01.2004 für alle neu abzuschließenden Lebens- und Rentenversicherungen 2,75%; zuvor waren es 3,25%. Bestehende Verträge sind von dieser Änderung nicht betroffen, da der Garantiezins immer für die gesamte Laufzeit gilt. Kurz gesagt: eine Rendite in Höhe von 2,75%, die über der Inflationsrate liegt, ist für den Versicherungsnehmer für die gesamte Laufzeit des Vertrages garantiert.
Die Versicherer erwirtschaften aber nicht nur den Garantiezins, sondern darüber hinaus auch Überschüsse, die fast vollständig an den Versicherungsnehmer ausgegeben werden. Dabei schwanken die Überschüsse von Versicherung zu Versicherung und bewegen sich gegenwärtig im Bereich von 1% bis zu etwa 3%.
Die Höhe der Überschüsse schwanken, weil sie davon abhängen, was am Kapitalmarkt erwirtschaftet wird. Aus diesem Grund können die Überschüsse vom Versicherer für die gesamte Dauer des Vertrages nicht verbindlich zugesagt, sondern nur prognostiziert werden.
Die Versicherer müssen auch zumindest auf Anfrage Auskunft über sämtliche einbehaltenen Gebühren geben.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Wellenreuther