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Ingo Wellenreuther
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Frage von Christian S. •

Frage an Ingo Wellenreuther von Christian S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Wellenreuther,

Deutschland hat bereits 2003 das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption unterzeichnet, aber bisher noch nicht in nationales Recht umgesetzt. Erforderlich wäre dazu unter anderem eine Verschärfung des Straftatbestands des §108 StGB (Abgeordnetenbestechung).

Mehr als 3/4 der UN Mitgliedstaaten haben diese UN-Konvention bereits ratifiziert. Deutschland hinkt hinterher. Wie stehen Sie as auch direkt Betroffener dazu?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Schwarz,

vielen Dank für Ihre Mail vom 30.04.2010.

Schon bei der Erarbeitung des UN-Übereinkommens gegen Korruption wurde von Seiten der Politik in Deutschland kritisch gesehen, dass das Übereinkommen eine Gleichstellung von Mandatsträgern mit Amtsträgern vorsieht, obwohl diese Gruppen im deutschen Verfassungsrecht einen vollkommen unterschiedlichen Status haben. Noch heute ist es umstritten, wie die Vorgaben des Übereinkommens umgesetzt werden können und gleichzeitig insbesondere die verfassungsrechtlich garantierte Freiheit des Mandats gewährleistet werden kann. Erst wenn für diese Frage z. B. in der juristischen Lehre, eine Lösung gefunden worden ist, die breite Zustimmung findet und (verfassungs-)rechtlich unbedenklich ist, kann eine Ratifikation des Übereinkommens in Betracht kommen.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Wellenreuther MdB

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