Frage an Ingo Wellenreuther von Udo H. bezüglich Finanzen
Wird die seit 2009 unter schwarz-rot abgeschaffte einjährige Haltefrist für Aktionäre wieder eingeführt, oder sollen private deutsche Aktionäre, die in ihre Aktien länger als ein Jahr investieren (und Dividendensteuern entrichten) bei Kursgewinnen steuerlich weiterhin exakt wie Sekundenzocker behandelt werden?
Sehr geehrter Herr Hartmann,
mit Einführung der Abgeltungssteuer im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 sind private Veräußerungsgewinne ab 1.1.2009 im Bereich der Wertpapiere generell und auch bei einer Haltedauer von mehr als einem Jahr steuerpflichtig (Einkünfte aus Kapitalvermögen, § 20 II EStG).
Damit sind auch solche Gewinne, die bisher nur im Rahmen der Spekulationsgeschäfte steuerlich erfasst wurden, erstmals auch bei einer Haltedauer von mehr als einem Jahr steuerpflichtig.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Wellenreuther MdB