Frage an Ingo Wellenreuther von Florian F. bezüglich Recht
Guten Morgen Herr Wellenreuther.
Ich erlaube mir eine vielleicht nicht ganz alltägliche Frage, jedoch bin ich der Meinung, dass sie nicht nur für mich von hohem Interesse ist.
Thema ist der momentan gültige Glückspielvertrag in Deutschland gerade im Bezug auf das Pokerspiel.
Einige Parteien, wie auch ihr neuer Koalitionspartner im Bundestag, möchten sich für eine Reformierung dieses, meiner Meinung nach veralteten, Vertrages einsetzen.
Wie stehen Sie persönlich zu diesem Thema?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
MfG
Florian Fuchs
Sehr geehrter Herr Fuchs,
besten Dank für Ihre Anfrage.
Im Vordergrund sollten hinsichtlich des Glücksspiels vordringlich Fragen des Jugendschutzes sowie der Suchtprävention stehen.
Die Kernpunkte des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) beinhalten die Bekämpfung der Spielsucht, mit besonderem Augenmerk auf Jugend- und Spielerschutz, die Begrenzung des Glücksspielangebots und die Sicherstellung einer ordnungs-gemäßen Durchführung von Glücksspielen zur Verhinderung betrügerischer Machenschaften. Das GlüStV folgt damit den Vorgaben des Bundesverfassungs-gerichts. Das staatliche Glücksspielmonopol ist nur durch eine konsequente und glaubhafte Erfüllung der staatlichen Suchtprävention zu rechtfertigen.
Die Gesetzgebungskompetenz im Glücksspielrecht wird durch die Länder ausgeübt. Es bleibt abzuwarten, was die Länder im Einzelnen in nächster Zeit vorbringen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Wellenreuther MdB