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Ingo Wellenreuther
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Frage von Anna M. •

Frage an Ingo Wellenreuther von Anna M. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Wellenreuther,

Zum Thema NPD: Ich las einen Kommentar von Ihnen, in dem sie schreiben "ein Verbotsverfahren hätte kaum Erfolgschancen" und "das Schlimmste wäre ein erneutes Scheitern des Antrags".
Was sollte man dann Ihrer Meinung nach tun? Die NPD ist ohne Zweifel eine rechtsextremistische Partei, die im völligen Widerspruch zu der in Deutschland mühsam errungenen, so wichtigen Demokratie steht. Und steht nicht im Deutschen Grundgesetz: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Nun, nach dem Willen der NPD würde dieser Artikel wohl komplett gestrichen werden.
Wie wollen sie also auf eine solche "Partei" reagieren? Zuschauen wäre wohl eine denkbar schlechte Alternative.

Mit freundlichen Grüßen,
A.Müller

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Sehr geehrte Frau Müller,

die NPD ist eine antisemitische, extremistische und rassistische Partei mit 7.000 Mitgliedern, die die freiheitlich demokratische Grundordnung ablehnt, die parlamentarische Demokratie beseitigen möchte und die darauf aus ist, die BRD "abzuwickeln".
Darüber besteht - auf Grundlage dessen, was wir durch V-Leute über die NPD wissen - unter den demokratischen Parteien Einigkeit.
Eine solche Partei,

* die den Nazi-Jargon verwendet,
* die die Nazi-Diktatur verehrt,
* die also den Ursprung des größten Verbrechens der Menschengeschichte verherrlicht,
* deren Mitglieder Hitler als großen Staatsmann preisen und den Holocaust leugnen, muss von allen demokratischen Kräften geächtet werden und über ihre perfide Hetze muss die Bevölkerung, gerade auch die junge Generation, aufgeklärt werden, um die NPD zu schwächen und zurückzudrängen. Beim Thema Parteiverbot muss man sich aber fragen: Ist ein Verbot der NPD unter den tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten überhaupt möglich und wenn ja, ist dies auch sinnvoll, oder ist der Preis dafür zu hoch? Entsprechend der hohen Bedeutung, die das Grundgesetz der Freiheit des politischen Prozesses beimisst, sind die Maßstäbe, die Art. 21 Abs. 2 des Grundgesetzes an ein Parteiverbot anlegt, sehr streng. Dies hat sich bereits einmal gezeigt. Daher ist es äußerst zweifelhaft, dass den Maßstäben des Art. 21 Abs. 2 GG bei einem weiteren Versuch unter ähnlichen oder gleichen Umständen genügt werden und genug erfolgversprechendes Beweismaterial vorgelegt werden könnte, damit ein Verbotsverfahren auch zu einem Verbot führen würde. Das Risiko eines erneuten Scheiterns sollte man aber auf keinen Fall eingehen.
Im übrigen ist zu bedenken: ein Parteiverbot führt zu einem Organisations-, nicht aber zu einem Gedankenverbot. Mit dem Verfahren kann man also zwar die Partei verbieten, nicht aber die verfassungsfeindliche und extremistische Geisteshaltung ihrer Parteianhänger.
Deshalb sollte unser Hauptaugenmerk darauf liegen, nicht nachzulassen in der politischen Bildung über die Geschichte Deutschlands und in der Aufklärung über die Gefahren des Extremismus. Dies halte ich für die, zwar mitunter mühsame und vielleicht auch langwierige, aber dennoch beste Reaktion auf die Partei bzw. die Geisteshaltung, die dahinter steht. Allerdings sollten wir ernsthaft den Vorschlag des niedersächsischen Innenministers Schünemann weiterverfolgen, ob auch ohne ein Parteiverbotsverfahren rechtliche Möglichkeiten bestehen, der NPD den staatlichen Geldhahn zuzudrehen. Es ist nämlich in der Tat eine schwer zu ertragende Tatsache, dass die Verbreitung rechtsextremistischen Gedankenguts mit jährlich rund eineinhalb Millionen Euro Staatsgeldern finanziert wird. Auch wenn dieser Ansatz ebenso schwierige rechtliche Fragen aufwirft, sollten wir ihn intensiv prüfen, um die NPD möglicherweise auf diese Art trocken legen zu können.

Mit freundlichen Grüßen
Ingo Wellenreuther

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