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Ingo Wellenreuther
CDU
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Frage von Frank T. •

Frage an Ingo Wellenreuther von Frank T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Wellenreuther,

vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Frage vom 18.5.

Leider muß ich wiederholen, daß Ihre Aussage, es hätte aus anderen Ländern "keine nennenswerten Beschwerden" gegeben, sehr wohl falsch ist, zumal Sie in diesem Zusammenhang nicht von Ihrer persönlichen (Fehl-)Einschätzung ( http://defendingscoundrels.com/2008/10/conroy-misleads-the-senate-on-.html ) sprechen, sondern von "tatsächliche Erfahrungen".

Völlig inakzeptabel ist es, im Falle der in Finnland gesperrten w3c.org Seite zu unterstellen, hier könnte es sich um eine Seite handeln, deren "Inhalte zum Teil sehr schnell verändert werden, so dass im Zeitpunkt der angeordneten Zugangssperre Kinderpornographie abrufbar war". W3C alias WWW-Consortium ist die Organisation, die zentrale Standards des WWW festlegt. Dort ist und war nie Kinderpornografie abrufbar. Dafür ist die Kontrolle über Webstandards jedoch mit erheblichen wirtschaftlichen Interessen verbunden, so daß die Sperrung dieser Seite nicht nur ein Skandal war, sondern auch durchaus ein Motiv für kriminelle Machenschaften gegeben ist.

Bei der Argumentation zu Internetsperren und Überwachung der Telekommunikation laviert die CDU/CSU z.Zt. zwischen drei Motiven, zwei davon (Terror und KiPo) sind perfekte Bedrohungsszenarien, weil sie für den Normalbürger nebulös bleiben, die dritte (Urheberrechte) taucht dazwischen immer wieder wie ein Freudscher Versprecher auf und ist inakzeptabel, weil hier Grundrechte gegen wirtschaftliche Interessen aufgewogen werden. Und daß hier gegen alle Bedenken mit solcher Beharrlichkeit fortgefahren wird, hinterläßt ein ungutes Gefühl. Die Politik darf kein rechtsfreier Raum bleiben, daher meine Fragen:

1. Wann plant die CDU, die EU-Vorgaben zur strafrechtlichen Erfassung des Tatbestandes der Abgeordnetenbestechlichkeit umzusetzen?

2. Was halten Sie von einer Verpflichtung zur zeitnahen Veröffentlichung von Parteispenden auch untehalb der derzeitigen Grenze von 50.000 Euro, die ohnehin durch Splitting unterlaufen werden kann?

mfG,
K.H. Schreiber

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Theiß? - oder Herr Schreiber??

Ich spreche von meiner Einschätzung zu den Erfahrungen in anderen Ländern. Ich würde es für sehr höflich halten, wenn Sie eine andere Auffassung zu einer Sachfrage akzeptieren und respektieren würden und diese nicht als "falsch" bezeichnen würden.

Ihre Auffassung, die Politik sei ein rechtsfreier Raum, ist absurd. Es gibt sowohl einen Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung, als auch umfangreiche Regelungen zu Parteispenden.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Wellenreuther MdB

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